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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Vertragsabschluss generell!!
Beitrag von Nachricht
holgus
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 14.10.2003
IP: Logged
icon Vertragsabschluss generell!!

Hallo,

ich muß nochmal nachfragen wie der übliche Ablauf bei der Beauftragung von Leistungen so ist...................

Zum Beispiel: Ich habe in einem guten, aber kleinen, Architekturbüro gearbeitet und mein Chef hat kaum richtige Verträge mit den Bauherrn geschlossen.
Es wurde immer nach Beendigung der jeweiligen Leistungsphase abgerechnet!
Er sagte mir auch, daß die meisten Bauherrn Verträge "scheuen"!!

Trotzdem lese ich immer wieder, daß man schon einen ordentlichen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen sollte!

Frage: Wie sieht es tatsächlich in der üblichen Praxis aus?
Ich muß dazu sagen, daß es bei mir momentan nur um sehr kleine Aufträge und voresrst nur um LP 1-5 geht.

Danke für eure Antworten

Gruß Holger

____________________________
Dipl.-Ing. Holger Schnitzler

19.10.2003 at 11:11 Uhr
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holgus
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 14.10.2003
IP: Logged
icon Re: Vertragsabschluss generell!!

Schade,

ist das Thema zu heikel, oder warum antwortet niemand?

____________________________
Dipl.-Ing. Holger Schnitzler

21.10.2003 at 16:16 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Das Problem ist die Transparenz...

Prinzipiell ist es immer besser, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Das Problem, das sich dabei stellt, ist, dass für den Bauherrn aus dem Vertrag i. d. R. nicht ersichtlich wird, wie hoch das Architektenhonorar ausfällt. Im Vertrag werden Honorarzone, Honorarsatz und v. H.-Bewertung der beauftragten Leistungen festgelegt, keine Honorarsummen (Ausnahme: Vereinbarung eines Pauschalhonorars).
Wird der Vertrag nicht bei Auftragserteilung, sondern erst später abgeschlossen, ist i. d. R. jede Vereinbarung, die über den Mindestsatz hinaus geht, nichtig (siehe § 4 Nr. 4 HOAI).

Übrigens ist es nach meiner Erfahrung nicht der Bauherr, sondern der Architekt, der den schriftlichen Vertragsabschluss scheut...


[Edited by Christian Wolz on 22.10.2003 at 08:11 Uhr]

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

22.10.2003 at 08:10 Uhr
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holgus
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 14.10.2003
IP: Logged
icon Re: Vertragsabschluss generell!!

hallo nochmal,

.......gibt es denn bei der reinen erstellung einer abschlags- bzw. schlussrechnung irgendeinen sicherheit für den planer, das geld auch zu bekommen?
(also ohne vertrag)

gruß holger

____________________________
Dipl.-Ing. Holger Schnitzler

23.10.2003 at 00:06 Uhr
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gfalk
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.12.2003
IP: Logged
icon Re: Re: Vertragsabschluss generell!!

Wenn ein AG eine Planung beauftragt oder sie als beauftragt entgegennimmt IST eine VERTRAGSSCHLUSS auch mündlich zustsnde gekommen.

Als echte Sicherheiten kömmen Bauhandwerkssicherung- und -Hypothek gem. §§ 648, 648 a BGB in Betracht


MfG gfalk

quote:
holgus wrote:
hallo nochmal,

.......gibt es denn bei der reinen erstellung einer abschlags- bzw. schlussrechnung irgendeinen sicherheit für den planer, das geld auch zu bekommen?
(also ohne vertrag)

gruß holger


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RA Gerhard Ostfalk
30.12.2003 at 10:49 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Vertragsabschluss generell!!
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