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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
IP: Logged
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Material-Recherche
Hallo,
ich habe einmal folgende Frage:
im Rahmen der an mich beauftragten Lp 8 (Freianlagen) kam es insofern zu erheblichen Bauzeitverzögerungen, da die beauftragte Firma ein benötigtes Bauteil anscheinend nicht rechtzeitig bestellt hat und sich jetzt auch noch Lieferschwierigkeiten ergeben würden. Nicht zuletzt sei auch der Hersteller schuld.
Um diese Fakten zu überprüfen, bat mich der Bauherr, selbst zu recherchieren. Normalerweise ist das keine große Sache. Nur in diesem Falle sitzt der Bauteil-Hersteller im Ausland und vertreibt seine Produkte in Deutschland über eine andere Firma. Hinzu kommt noch, daß der Hersteller das Bauteil erst per Bahn transportiert, die es dann an eine Spedition übergibt.
Die Recherche dauerte stundenweise über 4 Tage, da auch keiner so genau wußte, wo sich das Bauteil zur Zeit befindet (etliche Anrufe, Mails und Aktennotizen). Jetzt meine Frage: Sind dies besondere Leistungen die extra abgerechnet werden können?
Vielen Dank für eine Antwort.
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13.07.2013 at 16:00 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Material-Recherche
Wenn ich als Auftraggeber den Zeitaufwand bezahlen sollte, würde ich genau hinterfragen:
1. Was war der Zweck der Recherche? Nur Wissen über Termine oder oder auch Schadensminimierung?
2. Wie unterscheidet sich die Tätigkeit im Detail von der Verfolgung der Ziele der Lph. 8 nach Anlage 11 Lph. 8 zur HOAI 2009?
Was dann sicher nicht zu den Grundleistungen gehört, darauf dürfte nach § 3 Abs. 2 HOAI 2009 ein Vergütungsanspruch bestehen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.07.2013 at 12:19 Uhr |
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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
IP: Logged
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Re: Material-Recherche
Hallo Herr Doell,
vielen Dank erstmal für die Antwort.
Zumindest eine finanzielle Schadensminimierung war nicht der Zweck.
Die ausführende Firma hatte sich schon mehrmals mit der Einhaltung von Fertigstellungsterminen unglaubwürdig gemacht. Entweder fehlte Material oder es war ohne Grund kein Arbeiter vor Ort. Bisher wurde dies mehr oder weniger vom Bauherrn toleriert. Die Firma wurde zwar in Verzug gesetzt, eine Kündigung sollte jedoch nicht ausgesprochen werden.
Erst jetzt zum Schluß kam es zur Eskalation da wiederum ein Bauteil nicht geliefert werden konnte nach dessen Einbau die Baumaßnahme so gut wie abgeschlossen wäre.
Zum Verständnis: es handelt sich hier um ein größeres Fertigteil-Wasserbecken, daß auch noch verblendet werden muß. Zur Zeit haben wir dort eine Baugrube.
Der Bauherr möchte eine größere Feier in seinem fertigen Garten durchführen und beauftragte mich mündlich zu erkunden was es mit diesem Bauteil auf sich hat (ist es überhaupt bestellt, wenn ja, warum wird es nicht geliefert etc.).
In der Anlage 11 Lph. 8 kann ich keine entspr. Grundleistung für diese Recherche finden. Der Punkt d) "Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen" hat meiner Meinung nichts damit zu tun.
Folglich müßte es sich um besondere Leistungen handeln.
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14.07.2013 at 17:30 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Material-Recherche
Ja, dann sollten Sie für die Leistungen, die keine Grundleistungen sind, die übliche Vergütung verlangen, da solche Leistungen nicht mit dem Grundhonorar abgedeckt sind. Was sagt denn der Auftraggeber dazu?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.07.2013 at 22:30 Uhr |
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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
IP: Logged
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Re: Material-Recherche
Hallo Herr Doell,
Ihre Antwort hat mir sehr geholfen, ich konnte den Bauherrn überzeugen die Leistungen zu honorieren. Vielen Dank.
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15.07.2013 at 21:53 Uhr |
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