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David
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 29.08.2013
IP: Logged
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Entgangenen Gewinn einfordern nach Zurücknahme der Beauftragung
Werte Mitglieder,
ich bin Inhaber eines Zeichenbüros. Ich wurde von einem Bauamt beauftragt Pläne für eine Elektro-Leerrohrdokumentation zu erstellen. Die Leistung war ursprünglich vom GU gefordert, der diese Leistung schuldete und nicht erbracht hatte. Nach dem ihm eine Frist zur Nachreichung der Dokumentation gesetzt worden war, und diese ohne Einreichen der Unterlagen verstrichen war wurde ich mit der Leistung beauftragt. Einige Stunden später wurde ich vom Bauamt darum gebeten den erteilten Auftrag wieder zu stornieren, da sich herausgestellt hatte, das der GU die Unterlagen doch noch innerhalb der Nachfrist eingereicht hatte, diese Information aber wegen eines sich in Urlaub befindenen Sachbearbeiters nicht weitergeleitet wurde. Bin ich nun berechtigt einen entgangenen Gewinn einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
David
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29.08.2013 at 08:29 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Entgangenen Gewinn einfordern nach Zurücknahme der Beauftragung
Wenn Sie einen rechtswirksamen Auftrag erhalten haben (schrifltich, von vertretungsberechtigten Personen des AGs unterzeichnet) im Prinzip wohl schon. Ferner müsste die Kündigung wohl ebenfalls rechtswirksam ausgesprochen sein.
Bei vielen Kündigungsregelungen ist jedoch beim entgangenen Gewinn zu beachten, dass Sie sich das anrechnen lassen müssen, was Sie anderweitig erworben haben. Wenn Sie in so einem Fall also nachweislich in den Stunden des Auftrags einen anderen Auftrag abgelehnt haben, WEIL Sie diesen hier bearbeiten wollten, ist das sicher keien Thema.
Genaueres (vor allem wenn sie sonst auch genügend Arbeit haben) müsste Ihnen ein Jurist anhand des konkreten Vertrages sagen.
Zu beachten wäre auch, ob Sie aus Gründen der dauerhaften Geschäftsbeziehung auf eine solche Forderung verzichten möchten, z.B. weil Sie von diesem AG immer wieder Aufträge erhalten (möchten). Vielleicht kann man Ihnen auch einen Ersatzauftrag erteilen, fragen Sie doch mal nach.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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29.08.2013 at 08:39 Uhr |
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David
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 29.08.2013
IP: Logged
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Re: Entgangenen Gewinn einfordern nach Zurücknahme der Beauftragung
Danke
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29.08.2013 at 10:06 Uhr |
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