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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Entgangener Gewinn
Beitrag von Nachricht
David
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 29.08.2013
IP: Logged
icon Entgangener Gewinn

Ein GU sollte für eine Baustelle die über das Bauamt lief eine Elektrorohrdokumentation erstellen. Diese Leistung wurde zuerst nicht erbracht. Daraufhin setzte das Bauamt dem GU eine Nachfrist zur Einreichung. Auch diese verstrich ergebnislos. Daraufhin wurde ich nach zuvor eingereichtem Angebot vom Bauamt beauftragt. Ein paar Stunden später wurde ich vom Bauamt gebeten meinen zuvor erteilten Auftrag zu stornieren, da der GU in letzter Minute die Unterlagen doch noch eingereicht hätte, dies Information aber wegen einer Urlaubsvertretung nicht direkt weitergereicht wurde. Nun möchte ich meinen entgangenen Gewinn einfordern. Ich habe mich diesbezüglich vorab mit der Sachbearbeiterin telefonisch in Verbindung gesetzt, die mir dann hierfür ihr Einverständnis gegeben hat und darum bat dies schriftlich einzureichen. Jetzt weiß ich allerdings nicht in welcher Höhe ich diesen geltend machen kann. In voller Höhe, oder 40%...?

26.09.2013 at 14:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Entgangener Gewinn

§ 649 BGB: Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Wenn Sie also keine Klasusel dazu in Ihrem Vertrag vereinbart haben, müssen Sie die ersparten Aufwendungen glaubhaft machen und vom Gesamthonorar abziehen. Es gab Fälle, wo sich ein 1-Mann-Unternehmen ganz auf die Abwicklung eines solchen Auftrags eingestellt hatte, nachweislich andere Aufträge deswegen abgelehnt hatte und deshalb 100% des Honorars bekam. Sie müssen das für Ihren Einzelfall definieren, ggf. mit rechtskundiger Hilfe. Bezweifeln und qualifiziert bestreiten müsste Ihre Einlassungen bei Bedarf der Auftraggeber.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

27.09.2013 at 09:45 Uhr
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David
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 29.08.2013
IP: Logged
icon Re: Entgangener Gewinn

Danke

27.09.2013 at 10:31 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Entgangener Gewinn
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