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HOAschI
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 26.02.2013
IP: Logged
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Kostenberechnung zu hoch - Honoranpassung gerechtfertigt ?
Guten Tag,
Im Rahmen einer Erschließungs-maßnahme für eine Kommune wurde zur Honorarberechnung eine Kosten-berechnung vom IB erstellt und als Anlage dem Ing. Vertrag beigelegt (wurde auch beauftragt).
Nach erfolgreichem Abschluss der Erschließungsmaßnahme stellt sich die Kostensituation günstiger dar als in der Kostenberechnung vorgesehen - nicht zuletzt durch Wahrnehmung des günstigsten Angebot (Abweichung ca. 30% von der Kostenberechnung ).
Der AG drängt nun auf eine Anpassung des Honorars. Ist das gerechtfertigt ?
vereinbart wurde im Vertrag eine endgültige Abrechnung nach Kostenberechnung (kommunale Vertragsmuster).
Im Vergleich zum teuersten Anbieter hätte sich ggf. eine Abweichung von ca. 15% (also 15% weniger als die Kostenberechnung) ergeben. Ist das überhaupt relevant ?
Eine mangelhafte Kostenberechnung weist das IB von sich und beharrt auf vereinbarter Honorarhöhe.
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07.10.2013 at 14:54 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Kostenberechnung zu hoch - Honoranpassung gerechtfertigt ?
Hallo,
es ist schon sehr ungewöhnlich, dass eine Kostenberechnung dem Ing.-Vertrag als Anlage beigefügt ist und damit Vertragsgrundlage ist. Das kann eigentlich nur zweierlei bedeuten:
1) Es handelte sich nicht um eine Kostenberechnung, sondern um ein vorläufige Kostenannahme. Dann stellt sich aber tatsächlich die Frage nach der Abrechnungsbasis.
2) Der schriftliche Auftrag wurde erst erstellt, nachdem LP 3 abgeschlossen war. Da es sich um einen öffentlichen AG handelt, tritt auch erst zu diesem Zeitpunkt ein wirksamer Vertrag inkraft. Die Aufnahme der Kostenberechnung in den Vertrag kommt einem Fixhonorar gleich, da alle Parameter feststehen. Es handelt sich m.E. hier also um eine Art Pauschalhonorar, welches sich auch nicht verändert, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind.
Ob der AG jetzt die Kostenberechnung wegen überhoher Abweichung in Bezug auf die Kostenfeststellung beanstanden kann und sich dadurch evtl. die Vertragsgrundlagen ändern oder das Vertragswerk sogar ungültig wird, beantwortet besser ein Jurist.
Viele Grüße
bento
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07.10.2013 at 21:35 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kostenberechnung zu hoch - Honoranpassung gerechtfertigt ?
Ich sehe die beiden Möglickeiten ähnlich wie Kollege bento:
1) bedeutet, die Kostenberechnung war gar keine, sondern eine vorläufige Kostenannahme oder überschlägige Kostenschätzung.
2) bedeutet, die Kostenberechnung war eine; der zugrund liegende Entwurf war fertig gestellt.
Was war denn der tatsächliche Sachstand? Auf welcher Planungsbasis wurde die "Kostenberechnung" erstellt? Wie stellte sich der öffentliche Auftraggaber mit seinen Erfahrungswerten zu der vorgelegten KB? War sie für ihn stimmig?
Und was sagt der Vergleich der Kostenschätzung mit der Kostenberechnung sowie des Kostenanschlags (der Unternehmerangebote) mit der KB? Welche Begründung hat der Planer beide Male im Detail, dass es so billig wurde? Manche öffentlichen AG wollen da Genaues wissen, um kein Unterangebot zu beauftragen.
Der Vergleich der KA mit der KB ist aber das Instrument der Wahrheit, denn hier muss der Planer angeben, warum die Angebote so niedrig liegen (ggf. nach Rückfrage bei den Bietern).
Ohne eine solche detaillierte Begründung kann man da erst mal gar nichts sagen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.10.2013 at 22:28 Uhr |
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