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GeorgeQ
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.11.2003
IP: Logged
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Entwässerungsgesuch
Laut der HOAI §§73 und 68 Nr.1 ist ein Entwässerungsgesuch zum Bauantrag keine gesonderte Leistung sondern eine Grundleistung, die gem. §4 IV HOAI berechnet werden kann und auch nicht gesondert schriftlich vereinbart werden muss. - soviel zu den Grundinformationen -
Jetzt meine Frage:
Wie berechne ich das Honorar für ein Entwässerungsgesuch? Was nehme ich als Herstellungskosten an und wieviel Prozent des Honorars nimmt das Entwässerungsgesuch ein?
Es wird immer gesagt, dass die Architekten das Entwässerungsgesuch nie abrechnen.
Nach einigen Internetrecherchen in gängigen Foren (keine vorhandenen Themen) denke ich, dass das Problem darin liegt, dass niemand weiß, wie man es berechnen soll.
Kann mir trotzdem jemand helfen?
Schöne Grüße
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03.11.2003 at 14:39 Uhr |
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