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Spez
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.10.2013
IP: Logged
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Rechnung für Vorentwurf
Hallo Zusammen,
ich bitte die Experten um einen Rat.
Wir haben uns vor einem Jahr nach einer Empfehlung an einen Architekten gewendet und diesen um Angebot für unseres Bauvorhaben gebeten, dabei sind bei der esten Begegnung ganz klar die Worte gefallen (kostenloses und unverbindliches Angebot).
Es wurde auch Zielpreis genannt und die absolute Obergrenze unseres Budgets für das Bauvorhaben und es wurden eigene Entwürfe vorgelegt. Der Architekt hat uns angeboten sich in einer Woche zu treffen und dabei würde er uns einen Entwurf vorstellen, die genannte Bausumme würde nach seiner Erfahrung für das Vorhaben ausreichen.
Bei den zweitem Treffen wurde uns ein Entwurf vorgelegt, der zu 90% meinen Skizzen entsprach. Auf die Frage nach dem Kostenvoranschlag bekamen wir die Antwort " für den Kostenvoranschlag benötigt er mehr Informationen" und die Frage nach seinem Honorar " ja,das machen wir später wenn Sie sich für mich entscheiden." Ich habe ihn hingewiesen das ich auf jeden Fall wissen möchte ab wann es kostenpflichtig wird und bekam die Antwort " es ist eine Aquise und diese würde nichts kosten, schließlich möchte er den Zuschlag ja auch bekommen". Ich sollte im Gegenzug alle Pläne für Wasser-Abwasser-Elektro für ihn besorgen um den Aufwand gering zu halten.
Die Pläne wurden von mir Woche später überreicht und wir haben 3-4 Mails ausgetauscht und paar Mal miteinander telefoniert, bis ich ihn Monat später per Mail aufgefordert habe nun endlich den Kostenvoranschlag und seine Kosten vorzulegen.
Seine Kostenschätzung lag 15% über die maximale Grenze + sind weitere 10% als Reserve angegeben worden. Ich kam mir dabei ver..... vor und habe ganz klar gesagt das es zu teuer ist und wir andere Angebote einholen werden.
Halbes Jahr später bekammen wir die Rechnung über 1.500€ netto für die Leistungen pauschal, der Rechnung wurde widersprochen. Jahr später kam die Rechnung mit 7.000€ +Anwalt für HOAI Leistungen 1-3.
Was meint Ihr, sind die Ansprüche begründet, ich habe weder einen Vertrag unterschrieben noch mündlich zugesagt, seine Kosten sind erst bei der letzten Begegnung genannt worden.
MfG
Spez
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14.10.2013 at 00:16 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Rechnung für Vorentwurf
Haben Sie Zeugen für die Aussage, dass alles nur Akquise ist? Dann wird es relativ einfach für Sie, denn der Planer muss beweisen, dass er einen honorarpflichtigen Auftrag erteilt bekommen hat. Und das kann er nicht, wenn Sie anderweitige Zeugen haben. Zudem waren seine Leistungen für Sie ja auch nicht verwertbar, weil der Kostenrahmen, der dem Planer bekannt und bewusst war, in seinem Konzept nicht eingehalten wurde - was ja wohl auch Ihr Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit war.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, die Forderung allein abzuwehren, gehen Sie mit allen Unterlagen (Mails und Anhänge, Gesprächnotizen, Pläne usw.) zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.10.2013 at 13:55 Uhr |
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Spez
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.10.2013
IP: Logged
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Re: Rechnung für Vorentwurf
Hallo fdoell,
Herzlichen Dank für schnelle Antwort!
Bei dem zweitem Gespräch wo der Entwurf als Akquise angeboten wurde war ich und meine Ehefrau dabei,
zählt Ihre Aussage vor Gericht auch?
Sollte ich bis zum Mahnbescheid / Klage warten, oder gleich mich an den Fachanwalt wenden?
MfG
Spez
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14.10.2013 at 21:23 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Rechnung für Vorentwurf
Wenn Sie unsicher sind, gehen Sie gleich hin.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.10.2013 at 09:08 Uhr |
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