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anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
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Honoraranspruch für örtl. BL u. BOL bei Bauzeitverlängerung
Besteht ein Honoraranspruch für örtl. BL u. BOL bei Bauzeitverlängerung, die in erster Linie durch die ausführenden Firmen verursacht wurde.
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15.02.2002 at 17:17 Uhr |
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anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
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Kein Geld
Wenn mit dem Auftraggeber / Bauherrn diesbezüglich nichts vereinbart wurde, dann gibt es auch kein Geld. Es sei denn, die Baufirma hat gegen Anweisungen der BL gehandelt die zu einer Bauverzögerung geführt haben.
MfG aus Baden
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15.02.2002 at 17:17 Uhr |
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