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LeoBaulöwe
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 07.10.2013
IP: Logged
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Mitzuverarbeitende Bausubstanz nach HOAI 2013
Sehr geehrte Kollegen,
nach der neuen HOAI kann die mitzuverarbeitende Bausubstanz wieder zu einem bestimmten Prozentsatz als Anrechenbare Baukosten in Ansatz gebracht werden. Dafür wurde der Umbauzuschlag wieder heab gesetzt. Nur , wie genau berechnet sich die "Mitzuverarbeitende Bausubstanz" denn jetzt?
Fallbeispiel:
In einem Werkstatt- und Produktionsgebäude werden die sanitären Anlagen komplett erneuert und umgebaut. (Wände versetzen, Neue Bodenbeläge, neue Wandbeläge, neue Einbauten, neue abgehängte Decken, neue Sanitärgegenstände, neue TGA - Anlagen). Das Gebäude ist eingeschossig und Bodenplatte, Estrich und Dach und einige Innenwände bleiben bestehen.
Der Abbruch wird gesondert in der Kostenberechnung in Ansatz gebracht.
Was genau ist dann die "mitzuverarbeitende Bausubstanz" und wie wird diese berechnet (Zeitwert?)? Gibt es dazu eindeutige Regelungen?
Vielen Dank im Voraus.
VG LeoBaulöwe
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21.10.2013 at 13:19 Uhr |
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