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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : AK Verkehrsanlagen
Beitrag von Nachricht
Mswebbox
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.10.2010
IP: Logged
icon AK Verkehrsanlagen

Hallo zusammen,

uns beschäftigt folgende Frage: Nach HOAI 2009 sind anrechenbare Kosten auf Basis von DIN 276-1:2008-12 zu ermitteln (§ 4 Abs. 1).

Dies bedeutet konkret, dass DIN 276-4:2009-8, welche die Kostenzuordnungen der Anwendungsbereiche Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen regelt, für die Ermittlung der aK dieser Leistungsbilder nicht anzuwenden ist?

Danke vorab für eine Info.

05.11.2013 at 10:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: AK Verkehrsanlagen

quote:
Mswebbox wrote:
Nach HOAI 2009 sind anrechenbare Kosten auf Basis von DIN 276-1:2008-12 zu ermitteln (§ 4 Abs. 1).
Nein. In der HOAI 2009 steht nur, dass, wenn in der Verordnung Bezug auf die DIN 276 genommen wird, dann die Fassung vom Dezember 2008 gemeint ist.

Bei den Verkehrsanlagen steht aber nicht, dass die DIN 276 anzuwenden ist. Anrechenbar sind nach § 45 Abs. 1, der auf § 41 verweist, die Kosten der Baukonstruktion und begrenzt die der technischen Ausrüstung. Gerade bei Verkehrsanlagen werden oft von den Auftraggabern eigene Kostenstrukturkataloge verlangt, die in ihrer Gliederung deutlich von der DIN 276 abweichen. Es sind also die der Baukonstruktion und der Technischen Ausrüstung der Verkehrsanlage zugeordneten Kosten zu nehmen und daraus (unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 2 und bei Verkehrsnalagen des § 45 Abs. 2 und 3) die anrechenbaren Kosten zu ermitteln.

quote:
Dies bedeutet konkret, dass DIN 276-4:2009-8, welche die Kostenzuordnungen der Anwendungsbereiche Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen regelt, für die Ermittlung der aK dieser Leistungsbilder nicht anzuwenden ist?
Wie gesagt, nach welchen Strukturen man die Kosten auch immer gliedert (das kann auch mal die DIN 276-4 sein); gültig sind nach HOAI 2009 die Begriffe Kosten der Baukonstrukltion und der technischen Ausrüstung.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
05.11.2013 at 18:53 Uhr
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