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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Beauftragung/Abrechnung
Beitrag von Nachricht
Loma
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 10.12.2002
IP: Logged
icon Beauftragung/Abrechnung

Fall 1:
Ein durchgängiger Straßenzug best. aus 6 separaten Wohngebäuden ist umfassend zu rekonstruieren sowie um-
und auszubauen. Wir wurden vom Bauherrn mündl. mit der Erstellung der
Gebäudeaufmaße beauftragt und nach Fertigstellung bezahlt. Weiterhin mündl.
wurden wir mit der Planung und Bauüberwachung der 6 Geb. beauftragt, teilweise mit Terminsetzung Bauantrag bzw. Baubeginn. Die Gebäude sind wunschgemäß zeitl. nacheinander in der
Bearbeitung, für Haus 1 liegt die Baugenehmigung vor, für Haus 2 ist der Bauantrag gestellt. Die Ausschreibungen
sollen gebäudebezogen erfolgen.
Entsprechend dem geschilderten Projektstand wurden Teilrechnungen auf folgender Basis gestellt:
HZ III, Mindestsatz, 20 % Umbau-zuschlag, Phasenprozente entsprechend Leistungsbild.
Kurz darauf bietet der Bauherr einen umfangreichen Vertrag an: HZ II, Mindestsatz, kein Umbauzuschlag, Gesamtmaßnahme als ein Gebäude,
Summe der Phasenprozente 60, Nachweis gem. ENEV und Schallschutz inkl.. Wie ist die Lage, was ist zu tun?

04.11.2003 at 12:27 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
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icon Re: Beauftragung/Abrechnung

Wenn Sie die bisher nur mündlich ausgesprochene Beauftragung beweisen können, haben Sie doch schon einen Vertrag - wozu noch einen neuen, für Sie viel schlechteren Vertrag abschließen?

Bei WOhnbauten ist die Honorarzone III regelmäßig auch die richtige. Auch ist es i.a. richtig, die Gebäude einzeln abzurechnen.

Lassen Sie alles so, wie es ist. Es kann sonst nur schlechter werden.

So long

Miky

____________________________
Miky

04.11.2003 at 16:20 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Beauftragung/Abrechnung

Wenn Sie die bisher nur mündlich ausgesprochene Beauftragung beweisen können, haben Sie doch schon einen Vertrag - wozu noch einen neuen, für Sie viel schlechteren Vertrag abschließen?

Bei WOhnbauten ist die Honorarzone III regelmäßig auch die richtige. Auch ist es i.a. richtig, die Gebäude einzeln abzurechnen.

Lassen Sie alles so, wie es ist. Es kann sonst nur schlechter werden.

So long

Miky

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Miky

04.11.2003 at 16:20 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Beauftragung/Abrechnung
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