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Mitglied
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Beiträge: 231
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Umbauzuschlag
Sehr geehrte Forumteilnehmer,
kann gem. HOAI 2009/2013 ein Umbauzuschlag auch nur für bestimmte LPH vereinbart werden?
Ihr Mitglied
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13.11.2013 at 10:41 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Umbauzuschlag
Ja.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.11.2013 at 21:19 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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Re: Umbauzuschlag
Sehr geehrter Herr Doell,
gibt es eine rechtliche Grundlage, einen Kommentar oder ein Urteil dazu? Als korrekter Beamter muss ich dies immer begründen.
Ihr Mitglied
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14.11.2013 at 07:23 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Umbauzuschlag
Guten Tag,
ein Urteil dazu habe ich nicht gefunden, Kommentare auf die Schnelle auch nicht (vielleicht, weil eine solche Überlegung recht selten angestellt wird). Nach dem Wortlaut der HOAI ist es aber nicht unzulässig, auf "das Honorar" je nach Leistungsphase einen unterschiedlichen Umbauzuschlag zu vereinbaren; ein einheitlicher Satz wird nicht verlangt.
Die Frage bleibt allerdings, warum man das tun sollte und keinen einheitlichen Satz über alle beauftragten Leistungsphasen (ggf. im gewichteten Mittel) ansetzt. Denn die fachliche Begründung unterschiedlicher Umbauzuschläge für unterschiedliche Lestungsphasen muss immer im Einzelfall getroffen werden.
Vielleicht können Sie uns ja ein Beispiel geben, warum unterschiedliche Umbauzuschläge im Einzelfall sachgerecht sein sollen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.11.2013 at 07:40 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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Re: Umbauzuschlag
Gern der konkrete Fall: HOAI 2009. Ein Technikplaner sollte die Technische Ausrüstung (AG 7 Küche) in LPH 1-2 planen. Hierbei war die vorhandene Küche mit einzubeziehen (also Umbauzuschlag für LPH 1-2).
Am Ende der LPH 2 stellt sich heraus, dass die alte Küche doch komplett herausgerissen werden soll und eine komplett neue Küche einzubauen ist (da völlige Neuerrichtung der Technischen Anlage kein Umbauzuschlag für LPH 2-9).
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14.11.2013 at 07:58 Uhr |
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