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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Hohe Architektenrechnung nur für Grundriss
Beitrag von Nachricht
maenfred
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.11.2013
IP: Logged
icon Hohe Architektenrechnung nur für Grundriss

Hallo, haben in einem Eifeldorf ein älteres EFH gekauft was wir energetisch moderniesieren wollten. Wir haben uns 2 x auf der Baustelle mit dem Archtitekten getroffen und auch 2 x bei ihm im Büro um Details zu besprechen. Auch hat er uns eine Kostenaufstellung gesendet, mit der man als Laie allerdings nicht so viel anfangen kann. Man weiß halt nicht, was genau man bekommt für das Geld. Jetzt hat er mir beim letzten Gespräch den geänderten Grundriss gegeben und angekündigt, eine Abschlagrechnung (Bauantrag wird erst im Frühjahr gemacht) geschickt, rund 3000 Euro. Wären für soviel Geld nicht zumindest auch Ansichten vom Haus (vor allem weil wir es evtl. nun doch verkaufen möchten weil wir ggf. auswandern werden und die Ansichten für den Verkauf vielleicht hilfreich wären) von allen Seiten zu erwarten gewesen? Danke für Ihre Hilfe und Rückmeldungen! MFG

16.11.2013 at 08:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Hohe Architektenrechnung nur für Grundriss

Guten Tag,

wenn Sie auf diesem Forum schon ein bißchen gestöbert haben, wissen Sie vielleicht auch, dass man zur Beantwortung einer solchen Frage ein bißchen mehr wissen muss.

Zunächst: was ist der Inhalt Ihres Planungsauftrages genau? Was wurde von Ihnen angesichts der Abschlsgrechnung gefordert? Haben Sie den Planer gebeten, Ansichten zu zeichnen? (Übrigens: die meisten Häuser werden mit Fotos und Grundrissen angeboten und - falls der Preis stimmt - verkauft. Wofür brauchen Sie nach Ihrer Meinung gezeichnete Ansichten? Von einem möglichen Umbau, den jemand anders vielleicht ganz anders machen würde?)

Dann: was genau ist der Inhalt der Honorarrechnung:
- besondere Leistungen der Bestandsaufnahme
- welches/s Leistungsbild /er (nur Gebäudeplanung oder mehr)
- anrechenbare Kosten
- Honorarzone und Honorarsatz
- Ggf. Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag
- vor allem: welche Teilleistungen wurden angesetzt (Leistugsphase 1 Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2 Vorplanung ganz oder teilweise?)

Welche Art Kostenaufstellung haben Sie denn bekommen? Können Sie die hier wiedergeben?

3.000 € (ist der Betrag mit Nebenkosten und Umsatzsteuer oder ohne?) kann viel oder wenig sein. Das hängt davon ab, was damit abgerechnet werden soll (siehe oben).

Was haben Sie ausser Grundrissen (in welchem Maßstab? Mit welchem Inhalt?) noch bekommen? Irgendwelche Erläuterungen? Aussagen zur rechtlichen Machbarkeit? Notwendigkeiten von Fachplanern (wofür)?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.11.2013 at 14:38 Uhr
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