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Qualle
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.11.2013
IP: Logged
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Statikerkosten
Unser Statiker hat über Wochen Pläne, die dringend gebraucht wurden nicht geliefert .Für uns hat dies enorme Mehrkosten bedeutet. Wochenlang stand zum Beispiel der Kran unbenutzt da. Der Holzbau stand ohne Dach im Regen... usw. Der Zeitplan konnte nciht eingehalten werden was weitere Kosten nach sich zog. Wir möchten die uns entstandenen kosten teilweise vom Statikerhonorar abziehen. Wir haben Ihm dies auch angekündigt, falls er nicht endlcih die Pläne liefert, was aber nciht rechtzeitig geschah. Ist eine solche Kürzung in Ordnung ?
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29.11.2013 at 22:41 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Statikerkosten
Hallo Qualle,
bei mangelhafter Leistung kann eine Honorarkürzung in Ordnung sein. Allerdings ist das eine rein juristische Frage. Es muss geklärt werden, was im Vertrag vereinbart worden ist (Termine?), um wieviel Zeit es geht, usw. Hier erscheint mir eine Rechtsberatung sinnvoll, die wir hier im Forum weder leisten können noch dürfen. Ich empfehle, dass Sie sich einen Fachanwalt für Baurecht suchen und von dem beraten lassen.
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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30.11.2013 at 16:21 Uhr |
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