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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorrarrechnung berechtigt?
Honorrarrechnung berechtigt?
Entwursplanung
Beitrag von Nachricht
Grace
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 12.12.2013
IP: Logged
icon Honorrarrechnung berechtigt?

Wir haben uns im Mai mit einem Architekten getroffen um den Umbau unseres Wohnhauses zu planen. Er hat uns einen Vorentwurf (PC Skizze) per Mail geschickt. Dieser Entwurf hatte uns gar nicht zugesagt. Wir haben ihm dies mitgeteilt und einige Verbesserungsvorschläge mitgeteilt. Tage später haben wir die gleiche Skizze erhalten jedoch die vorgeschlagenen Sachen mit Bleistift ergänzt zurück bekommen. Wir haben ihn mitgeteilt, dass wir nicht zufrieden sind und wir nicht mehr mit ihm weiterarbeiten möchten. Er hat uns den Originalplan von uns zurück geschickt. Eine Woche später haben wir eine Rechnung erhalten. Ist dies Gerechtfertigt.

Wenn ja in welcher Höhe?

Vielen Dank für die Antworten.

12.12.2013 at 21:03 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorrarrechnung berechtigt?

Hallo Grace,

Beiträge werden hier auch gelesen, wenn man sie nur einmal postet!

quote:
Wir haben uns im Mai mit einem Architekten getroffen um den Umbau unseres Wohnhauses zu planen.

Also handelt es sich nicht mehr um Aquise, sondern um einen - zumindest mündlichen - Auftrag.

quote:
Wir haben ihn mitgeteilt, dass wir nicht zufrieden sind und wir nicht mehr mit ihm weiterarbeiten möchten.

Es handelt sich demnach um eine freie Kündigung und nicht um eine Kündigung aus wichtigem Grund.

Die spannende Frage wäre jetzt, in welchem Umfang denn der Planer beauftragt war bzw. welchen Auftragsumfang er beweisen kann.

Im für dich günstigsten Fall wurde er nur bis zur Vorentwurfsplanung beauftragt, sodass er die LP 1 +2 voll abrechnen könnte und davon abziehen müsste, was er durch die Nichtvollendung der LP 2 an Aufwand erspart hat. Das dürfte allerdings vermutlich nicht viel sein.
Maximal würden in diesem Fall also die LP 1+2 abrechenbar sein.

Schlechtestenfalls hatte er das volle Programm im Auftrag, d.h. Leistungen der LP 1-9. Ich glaube, mehr muss ich dazu nicht ausführen!

Da du weder zum Leistungsumfang noch zu den sonstigen honorarrelevanten Parametern Angaben gemacht hast, wird hier auch niemand Aussagen zur jeweiligen Höhe machen können. Du hast dich ja sogar bedeckt gehalten, wie hoch die vorliegende Rechnung ist!

Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wird dir nach Sachverhaltsfeststellung bestimmt weiterhelfen können. Vielleicht stellt er ja sogar fest, dass es doch nur Aquise war, was sich aber anhand deiner o.g. Schilderung auf Anhieb nicht ergibt.

Viel Erfolg
bento
12.12.2013 at 21:52 Uhr
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