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Hamlet
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 16.01.2014
IP: Logged
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Stufenvertrag/HOAI 2009 oder 2013
- Ingenieurvertrag TGA HOAI 2009, öffentlicher Auftraggeber, Stufenvertrag
- zunächst beauftragt Lph 1- 4, mit „Aussicht“ auf weitere Lph
- Leistungen erbracht in 2012
- nun ganz andere Grundlage, Nutzung usw., d.h. LPh1-4 müssen einvernehmlich neu gemacht werden, auf Basis der alten HOAI 2009 (nehme ich an, da ja nur Leistungsphasen-Wiederholungen)
- danach dann zu erwarten „Abruf“ der Lph 5-8….
Und nun die Frage: Was wäre hierfür (Lph 5-8) Vertragsgrundlage…alte HOAI 2009 (alter Vertrag) oder neue HOAI 2013 (neu abzuschließender Vertrag)
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16.01.2014 at 10:27 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Stufenvertrag/HOAI 2009 oder 2013
Der Zeitpunkt der Beauftragung definiert die anzuwendende HOAI. Für alle jetzt beautragten Leistungsphasen gilt also die HOAI 2013, wenn die Lph. 1-4 unstreitig in 2012 komplett abgeschlossen waren, d.h. auch für die nochmaligen Lph. 1-4 bei anderen Planungsrandbedingungen.
Ggf. nun Reduzierung der zu erbringenden Leistungen gegenüber den Grundleistungen der HOAI, wenn alte Planungsleistungen verwendet werden können; dazu dann Bewertung der verbliebenen neu zu erbringenden Grundleistungen in den jeweiligen Leistungsphasen.
Zu beachten: die neuen HOAI-Honorare gelten für die (gegenüber der HOAI 2009 geänderten) Grundleistungen!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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16.01.2014 at 14:13 Uhr |
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MU2012
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 29.07.2012
IP: Logged
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Re: Stufenvertrag/HOAI 2009 oder 2013
Hallo Herr Doell,
zu diesem Thema hätte ich auch noch eine Frage, weil bei uns aktuell ein ähnlicher Fall vorliegt:
Grundlagen: Ingenieurvertrag TGA in 01/2013, stufenweise Beauftragung 01/2013 zunächst Lph. 1-4, alle weiteren Lph. sind auch bereits aufgelistet müssen jedoch Weiterbeauftragt werden, Leistungen Lph. 1-4 in 2013 erbracht, nun 2014 Weiterbeauftragung Lph. 5-9.
Der AG weigert sich nun die HOAI 2013 als Honorar- und Abrechnungsgrundlage anzuerkennen, weil er nach einigen Gesprächen und auch im neuen Vertrag darauf hinweist, das derzeit kein BGH Urteil zur Verwendung der HOAI 2013 bei Vertragsschluss vor Inkrafttreten der HOAI 2013 vorliegt. Ihm zufolge werden alle Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der zum Erstvertragsschluss (01/2013) geltenden HOAI 2009 abgerechnet.
Meiner Meinung nach ist dazu auch kein BGH Urteil notwendig, weil ich ebenfalls finde "Der Zeitpunkt der Beauftragung definiert die anzuwendende HOAI.", wie Sie das schon beschrieben haben. Doch auf welcher Grundlage kann ich nun gegebüber dem AG argumentieren, dass die Weiterbeauftragung der Lph. 5-9 mit Datum 03/2014 nach der neuen HOAI 2013 zu honorieren sind? Gibt es in der HOAI einen entsprechenden Absatz dazu, oder ergibt sich das aus dem allgemeinen Vertragsrecht? Vielleicht haben Sie ja ein Gesetz oder eine Verordung als Argumentationsgrundlage für mich!?
Danke für Ihre Antwort!
Beste Grüße
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04.04.2014 at 09:34 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Stufenvertrag/HOAI 2009 oder 2013
Die wesentliche Frage ist, ob bei Vertragsabschluss die Erbringung der Grundleistungen der Lph. 5-9 bereits vertraglich vereinbart war oder nicht. Dabei geht es nicht nur um zukünftige vertragliche Konditionen (z.B. Honorarzonen, Honorarsätze oder die Nebenkostenvergütung), sondern darum, ob dort konkret steht "Lph. 5-9 sind beauftragt" oder ob dort singemäß steht "Lph. 5-9 sind nur dann zu erbringen, wenn sie separat beauftragt werden."
War der Auftrag bereits erteilt, gilt die bei Vertragsabschluss gültige HOAI (§ 57 HOAI 2013). Wird so ein Vorhaben nach Lph. 4 nicht durchgeführt, muss die weitere Leistungserbringung gekündigt werden und dem Auftragnehmer steht nach dem Werkvertragsrecht des BGB die volle Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu, also der entgangene Gewinn.
Wer das nicht von vornherein will, sondern sich die Beauftragung der Lph. 5-9 in einem sog. Stufenvertrag vorbehält, hat noch keinen Auftrag über Lph. 5-9 erteilt. Der Auftrag kommt dann erst z.B. 2014 zustande. Für diesen Fall kommt § 58 HOAI 2013 zur Anwendung, der darauf verweist, dass Verträge, die nach dem Inkrafttreten der HOAI 2013 abgeschlossen werden, zwingend nach dieser zu schließen sind, da die alte HOAI nicht mehr gilt. Die bereits früher vereinbarten Honorarkonditionen für den Fall einer Weiterbeauftragung der Lph. 5-9 stellen noch keinen Vertrag über die Leistungserbringung dar.
In solchen Stufenverträgen kommt es manchmal auf jedes Wort des Vertrages an; es lohnt sich also, diesen von einem Baufachanwalt genau prüfen zu lassen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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04.04.2014 at 22:04 Uhr |
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MU2012
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 29.07.2012
IP: Logged
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Re: Stufenvertrag/HOAI 2009 oder 2013
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Antwort!
Beste Grüße
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07.04.2014 at 10:15 Uhr |
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