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ette010
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 07.02.2014
IP: Logged
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Frage zur Honorierung Besondere Leistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinen Architektenvertrag mit dem Bauherrn, möchte der Bauherr ff. Klausel aufnehmen: "Besondere Leistungen werden nicht vergütet."
Bedeutet dies, daß ich - soweit Besonderen Leistungen gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI erforderlich werden - diese ggfs. erbringen muß und hierfür keine Vergütung bekomme?
Im Vertrag sind lediglich die Grundleistungen beauftragt.
Andererseits steht im Vertrag auch, daß "für zusätzliche Leistungen, die nicht im Vertragsumfang sind ff. Stundensätze gelten..."
Ich freue mich, wenn mir hierzu jemand weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
ette010
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10.02.2014 at 13:09 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Frage zur Honorierung Besondere Leistungen
Hallo,
zunächst einmal: ein Thread muss nur 1 mal veröffentlicht werden und Votings werden hier i.d.R. nicht durchgeführt (die Antwort auf Ihre Frage ist kein Ergebnis, das sich per Mehrheitsbeschluss herbeiführen lassen könnte).
Ein Vertrag ist ja etwas, dem beide Seiten zustimmen. Sie müssen das also so nicht unterschreiben.
Ich würde es auch nicht tun, denn die Gefahr bestünde möglicherweise tatsächlich, dass Sie bei einer solchen Formulierung evtl. besondere Leistungen ohne Vergütungen ausführen müssten.
Die Frage ist, was denn der AG mit der Formulierung eigentlich beabsichtigt.
Vielleicht meint er "Besondere Leistungen sind derzeit nicht beauftragt"? Vor allem angesichts des letzten Passus, den Sie genannt haben, wäre das denkbar.
Ich würde mal mit ihm sprechen, um diese Unklarheit aus der Welt zu schaffen. Und dann den Vertragsentuwrf so ändern, dass er von beiden Seiten guten Gewissens und im vollen Bewusstsein der Bedeutung der Vereinbarungen unterzeichnet werden kann.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.02.2014 at 14:54 Uhr |
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ette010
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 07.02.2014
IP: Logged
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Re: Frage zur Honorierung Besondere Leistungen
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort auf meine Frage.
Entschuldigung, daß ich meine Frage hier zuerst wohl falsch eingestellt habe. Da ich erst seit kurzem im Forum angemeldet bin, bin ich hier noch nicht ganz firm.
Herzliche Grüße
ette010
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12.02.2014 at 14:50 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Frage zur Honorierung Besondere Leistungen
Kein Problem!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.02.2014 at 18:33 Uhr |
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