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Baulaie
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.02.2014
IP: Logged
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Kostenüberschreitung = Höhere Nebenkosten?
Hallo zusammen,
ich befürchte, die Frage ist hier schon einmal genau so gestellt worden, leider bin ich bei meiner Suche im Forum aber nicht fündig geworden, deswegen frage ich einfach mal Euch Profis:
Wenn in der ursprünglichen Kostenbeauftragung ein Unternehmen (im konkreten Fall die Baureinigung) zu einem Festpreis (sagen wir mal 1.000 €) beauftragt war, sie dann aber ein halbes Jahr nach Einzug ihre Rechnung schickt und diese auf einmal doppelt so hoch ist, bin ich schon genug am Schlucken. Ich kann es zwar irgendwie nachvollziehen, war aber auf keinen Fall auf diese Summe gefasst.
Dass nun aber der Architekt seine Bezahlung an der verdoppelten Summe ausrichtet, leuchtet mir nicht ganz ein. Ist das denn so?
(die Abrechnung erfolgt nach den anrechenbaren Kosten §32 HOAI, Honorarstufe III, Viertel-Satz, 20 % Umbauzuschlag).
Vielen Dank und liebe Grüße
Euer Baulaie
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23.02.2014 at 19:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kostenüberschreitung = Höhere Nebenkosten?
Was die HOAI 2009 angeht, so wird im Regelfall nach § 6 Abs. 1 das Honorar auf Basis der Kostenberechnung errechnet, die am Ende der Entwurfsplanung erstellt wird. Absicht des Verordnungsgebers war mit dieser Regelung in der HOAI 2009 eine explizite Trennung des Planungshonorars von den tatsächlichen Kosten - das sollte wohl die Planer mit dazu bewegen, gleich die richtigen Kosten zu benennen. Haben Sie denn andere Vereinbarungen getroffen?
Was ich nicht verstehe, ist, wieso Sie bei einem Festpreis überhaupt über eine andere Vergütung als die beauftragte nachdenken - abhängig davn, was auf der Rechnung steht. Pauschal ist schließlich pauschal.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.02.2014 at 19:55 Uhr |
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Baulaie
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.02.2014
IP: Logged
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Re: Kostenüberschreitung = Höhere Nebenkosten?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich sehe das wirklich genau so, wie Sie es beschreiben. Gleichzeitig habe ich mich aber eben auch gewundert, dass sich die Berechnung exakt an den abgerechneten, nicht an den beauftragten richten soll. Da kann also etwas nicht stimmen.
Herzlichen Dank nochmal!
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24.02.2014 at 13:57 Uhr |
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