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Baupoint
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 31.12.2013
IP: Logged
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Was ist ein Planungsmängel und wie wird er bewertet?
In der Ausführungsplanung des Architekten wurde ein Wandausbau mit Dämmsystem von außen
gezeichnet. Bei Umbau wurde der Wandaufbau so ausgeführt, dass nur eine Innendämmung
möglich ist.
Ist das ein Planungsfehler und kann man Schadenersatz fordern? Wie bewertet man das?
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16.03.2014 at 21:18 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Was ist ein Planungsmängel und wie wird er bewertet?
Das ist kein Planungsfehler, denn in der Planung ist es ja richtig drin.
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16.03.2014 at 22:13 Uhr |
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Baupoint
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 31.12.2013
IP: Logged
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Re: Was ist ein Planungsmängel und wie wird er bewertet?
Die Ausführungszeichnung des Architekten war so nicht umsetzbar. Er hat eine Außendämmung ohne Berücksichtigung der Bestandswandbreite gezeichnet und die Baufirma hat auf der Bestandswand eine neue Wand errichtet, so dass kein Platz mehr für eine Außendämmung war. Das hätte zu Absätzen in der Außen-Verklinkerung geführt, was nicht vom Architekten gezeichnet/geplant wurde.
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16.03.2014 at 23:44 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Was ist ein Planungsmängel und wie wird er bewertet?
Das Problem ist für mich aus Ihren Beschreibungen allein nicht recht nachvollziehbar, vor allem mit der Aussage "die Baufirma hat auf der Bestandswand eine neue Wand errichtet". Ist das bezogen auf die Höhe zu verstehen (unten bestehende Wand, oben neue) oder auf die Wanddicke (im Sine von "außen angemauert")?
Vielleicht beschreiben Sie noch einmal mit Wandstärken von innen nach außen, was in der Ausführungszeichnung stand, wie die Leistungspositionen des LVs das beschrieben, was tatsächlich ausgeführt wurde und was der Planer dazu sagt, dass das was er gezeichnet hat nicht baubar ist. Auch wäre relevant zu wissen, wer wann davon gewusst hat, dass etwas nicht ausführbar ist wie in den Ausführungsunterlagen angegeben und dann wann welche formelle Meldung an wen gemacht hat, dass dies zu klären sei, bevor man weiterbaut.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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18.03.2014 at 11:26 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Was ist ein Planungsmängel und wie wird er bewertet?
Wenn die Planung aufgrund Gebäudebestand so nicht umsetzbar ist- sprich anders gebaut werden muß, muß die Baufirma vor Beginn der Arbeiten Bedenken schriftlich anmelden. Einfach drauflosmauern gilt nicht.
Alsdann hat der Planer die Bedenken zu prüfen und ggf. umzuplanen, so dass eine mängefreie, dauerhaft gebrauchstaugliche Leistung erbracht werden kann.
Eine Innendämmung halte ich für bauphysikalischen Unfug, da das Schadenspotential-Schimmelbildung unter der Dämmung- bei unsachgemäßer Ausführung sehr hoch ist (zumal die schon nicht mal richtig mauern können!)
Derzeit sitzen beide im Boot derjenigen, die Schuld sind und deswegen ersäuft werden müssen ;-))
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18.03.2014 at 11:43 Uhr |
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