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raum3
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.11.2003
IP: Logged
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nebenkosten
welche leistungen sind in pauschalierten nebenkosten enthalten und welche sind gesondert zu vergüten?
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12.11.2003 at 13:54 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: nebenkosten
1. Eine Pauschalierung der Nebenkosten muss bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden. Sonst Abrechnung nach Einzelnachweis.
2. Wurde eine Pauschalierung gültig vereinbart und keine Ausnahmen definiert, so sind in den Nebenkosten auf jeden Fall die in § 7 Nr. 2 HOAI (oben stehende Menüleiste: HOAI 2002/HOAI Volltext) aufgeführten Positionen enthalten.
3. Manche Büros nehmen z. B. die Kosten für die Vervielfältigung von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen aus der Nebenkostenpauschale heraus und rechnen diese gesondert auf Einzelnachweis ab. Eine solche Vorgehensweise ist aber nur dann rechtens, wenn sie, wie oben schon erwähnt, bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wurde.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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12.11.2003 at 15:30 Uhr |
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