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mata2000
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
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Falsche Honorarberechnung
Guten Tag zusammen,
unser Architekt hat für den Umbau unseres Wohnhauses eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 erstellt, in dem sein Honorar (Gebäude- und Tragwerksplanung) mit 15.000 Euro netto angegeben war. Beauftragt war der Architekt für die Leistungsstufen 1-8, Abrechnung laut HOAI.
Wenige Wochen später schickt er uns eine Abschlagsrechnung für die Leistungsstufe 3 und 4, aus der hervorgeht, dass die Gesamtkosten für seine Leistung bei rund 24.000 Euro liegen.
Daher die Frage: Inwieweit ist eine Abweichung von dem in der Kostenberechnung angegebenen Honorar zulässig? Änderungswünsche unsererseits gab es nach der Erstellung der Kostenberechnung übrigens keine.
Danke für jeden Hinweis!
Gruß,
mata
[Edited by mata2000 on 13.05.2014 at 17:13 Uhr]
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13.05.2014 at 16:47 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Falsche Honorarberechnung
Hallo mata,
maßgeblich für die Ermittlung des Honorars ist die Kostenberechnung und hier insbesondere die Kosten der Baukonstruktion und der Technischen Anlagen. Bei einem Umbau wird das Honorar noch evtl. zusätzlich durch die Mitzuverarbeitende Bausubstanz (Erhöhung der a.K) und durch den Umbauzuschlag (direkte Erhöhung des Honorars) beeinflusst. Darüber sollte es aber eine Vereinbarung geben.
In der Kostenberechnung müsste eigentlich schon das endgültige Honorar auftauchen und falls keine wesentlichen bauherrenseitigen Veränderungen mehr kommen, müsste es bis zum Projektende gleich bleiben.
Warum jetzt in einer Abschlagsrechnung ein Endhonorar von 24.000,- € auftaucht, ist zunächst einmal nicht erklärlich, sollte sich aber aus der Ermittlung der Anrechenbaren Kosten und den sonstigen Rechnungsgrundlagen herleiten lassen.
Im Zweifelsfall muss der Planer erklären, ob er von unterschiedlichen a.K. ausgeht oder ob er irgendwo (in der KG 700 der Kostenberechnung oder in der Rechnung) den falschen Hornorarwert ermittelt hat.
Viele Grüße
bento
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13.05.2014 at 20:26 Uhr |
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mata2000
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.05.2014
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Re: Falsche Honorarberechnung
bento, Danke für die Antwort.
Bei genauerer Betrachtung der Rechnung hat sich herausgestellt, dass der Architekt bei der Ermittlung seines Honorars die Baukosten laut Kostenberechnung INKLUSIVE des Architektenhonorars zugrunde gelegt hat. Hinzu kommt, dass er auch bei der Tragwerksplanung diese falschen Kosten (einschließlich des Zuschlags für anrechenbare Bausubstanz) zugrunde gelegt hat und - als kleines Bonbon - dazu noch einmal die anrechenbare Bausubstanz addiert hat.
Gruß,
mata
[Edited by mata2000 on 14.05.2014 at 12:09 Uhr]
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13.05.2014 at 21:44 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Falsche Honorarberechnung
Dann sollte sich das Problem wohl lösen lassen.
Viele Grüße
bento
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14.05.2014 at 23:47 Uhr |
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Rhisfor
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 21.05.2014
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Re: Falsche Honorarberechnung
Guten Abend. Dann sollte wohl die Rechnung noch einmal überarbeitet werden, denn so geht es auf keinen Fall. Man kann nicht etwas doppelt verrechnen. Das muss auch der Architekt einsehen. Bitte eine neue Rechnung stellen lassen. Und da zeigt es sich einmal mehr, dass man immer alles überprüfen muss. LG
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21.05.2014 at 20:26 Uhr |
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mata2000
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.05.2014
IP: Logged
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Re: Falsche Honorarberechnung
Die Rechnung wurde inzwischen korrigiert, der Architekt hat sich entschuldigt - Fall (vorerst) erledigt!
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22.05.2014 at 10:07 Uhr |
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Amanda
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 17.08.2015
IP: Logged
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Re: Falsche Honorarberechnung
Gut, dass ihr das Problem relativ schnell aus dem Weg schaffen konntet. Wenn man Pech hat, streitet man sich bei solchen Sachen ja ewig herum.
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Am Neste kann man sehen, was für ein Vogel darin wohnt.
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18.12.2015 at 17:18 Uhr |
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