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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bauverträge, Grundleistung eines mit LPH 6 und 7 beauftragten Architekten
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skeptiker
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.12.2009
IP: Logged
icon Bauverträge, Grundleistung eines mit LPH 6 und 7 beauftragten Architekten

Zwischen einem mit der Erbringung der Grundleistungen nach § 34 HOAI für die LP6 und LP7 beauftragten Architekten und seinem Auftraggeber (Jurist, Fachgebiet weitab des Bauwesens) herrscht Uneinigkeit darüber, ob der Architekt im Rahmen seines Auftrages die Formulierung der eigentlichen Bauverträge für die Bauleistungen schuldet bspw. durch Zurverfügungstellung von Formularverträgen. Unstrittig sind das "Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen." und das "Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche." an sich und in allen anderen Details.

Der Architekt verweigert die Lieferung eines Entwurfes für den Text für eines Bauvertrages vorerst mit der Begründung, dass die o.g. Formulierungen der Anlage 10 zu § 34 Absatz 1 ... unter LPH 6 "f)" und "g" die Formulierung eines Bauvertrages nicht explizit verlangen und verweist spontan auf Haftungsrisiken für die dabei durch ihn nicht kompetent zu erbringende aber erforderliche juristische Feinarbeit. Er argumentiert oberflächlich mit einem Kommentar in www.boergers.com/level9.../Infobrief%20Architektenrecht%201.10.pdf

"Planern, die Leistungen der Leistungsphase 6 übernehmen, ist nur noch einmal dringend zu empfehlen, die Ausgestaltung der Bauverträge nicht zu übernehmen, und dies auch ausdrücklich auszuschließen. Insbesondere ist davor zu warnen, dem Drängen des Auftraggebers nachzugeben, Bauverträge vorzubereiten, die irgendwelche (noch so geringen) Eingriffe in die VOB/B enthalten sollen. Schon die Vereinbarung der fünfjährigen Gewährleistungsfrist nach BGB ist in diesem Zusammenhang problematisch." Genau diese wäre Vereinbarung wäre hier übrigens auch vorzusehen, was aber Zufall und nicht Ursache der Meinungsverschiendenheit ist.

Der Anwalt beschränkt sich ebenso spontan auf den Hinweis, er würde diese Leistung aber erwarten - ohne einen Verweis auf eine konkrete Fundstelle.

Hat jemand einen Hinweis auf einen einschlägigen Kommentar, welche eine der beiden Positionen untermauert? Mir steht zur späten Stunde kein HOAI-Kommentar zur Verfügung und in den einschlägigen Foren habe ich anscheinend bisher nicht die richtigen Suchworte verwandt.

23.05.2014 at 00:06 Uhr
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skeptiker
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.12.2009
IP: Logged
icon Re: Bauverträge, Grundleistung eines mit LPH 6 und 7 beauftragten Architekten

Den Link verstehe ich nicht, denn er führt mich in den Download-Bereich, wo ich unter diesem Titel nichts finde. Der Titel "Die neue HOAI 2013: Planer und deren Auftraggeber im Spannungsfeld zwischen verbindlichem Preisrecht und Vertragsfreiheit" hingeht bringt mich zu einem Seminarveranstaltung. Was wollen Sie mir damit sagen?

23.05.2014 at 08:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bauverträge, Grundleistung eines mit LPH 6 und 7 beauftragten Architekten

Der Beitrag, auf den sich der letzte Thread bezog, wurde wegen unzulässiger Werbung gelöscht.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.05.2014 at 14:56 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bauverträge, Grundleistung eines mit LPH 6 und 7 beauftragten Architekten
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