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Bushwick_Phil
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.06.2014
IP: Logged
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Umbauzuschlag
Guten Tag zusammen,
ich habe folgende Frage zum Thema Umbauzuschlag, Vertragsgrundlage ist die HOAI 2009:
Ein Planer wird im Rahmen einer Hotelsanierung zur Angebotsabgabe über die Planung einer Brandmeldeanlage aufgefordert. Das Bauvorhaben unterteilt sich in zwei Bauabschnitte, wobei das Hotel im ersten Bauabschnitt um ein Geschoss aufgestockt wird. Im zweiten Bauabschnitt folgen Erweiterungen im Unter- und Erdgeschoss.
Nun sind die vorhandenen Geschosse mit einer vollkommen mangelhaften und unzureichenden Brandmeldetechnik ausgestattet - bezogen auf den heutigen Stand der Technik.
Im ersten Bauabschnitt soll das neue Obergeschoss sowie das darunterliegende Bestandsgeschoss mit neuer Brandmeldetechnik einschl. neuer Zentrale (mit entsprechender Reserve) ausgestattet werden; im zweiten Bauabschnitt, der ca. zwei Jahre später realisiert werden soll, folgt dann die Erneuerung der vorhandenen Brandmeldetechnik der übrigen Bestandsgeschosse. Der Auftrag soll die Planung der BMA für das komplette Haus unabhängig von den Baubschnitten umfassen.
Ist in diesem Fall die Anrechnung eines Umbauzuschlages gerechtfertigt? Schliesslich wird in bestehenden Anlagenbestand eingegriffen, sei er auch noch so mangelhaft. Der Auftraggeber ist im Übrigen der Überzeugung, dass es sich um eine komplette Neuinstallation der Anlage handelt.
Ich bedanke mich im voraus für sachdienliche Antworten und wünsche noch einen schönen Abend!
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05.06.2014 at 16:53 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag
Am Ende wird alles oder fast alles neu sein. Wenn die gesamte Anlage auf einmal herausgenommen würde und eine neue eingebaut, wäre das kein Umbau. Wenn man ein Haus abreißt und an die Stelle ein neues stellt, ist das auch kein Umbau.
Die honorartechnische Frage zum Umbau ist jedoch: wieviel vom Bestand muss der Planer in den verschiedenen Baustadien berücksichtigen?
Nachdem das neue Geschoss, nennen wir es mal X, gebaut wurde, wird für die Geschosse X und X-1 eine neue Anlage gebaut.
Frage 1: wieviel der vorhandenen Anlage im Geschosse X-1 bleit dabei bestehen oder wird alles erneuert?
Frage 2: muss die unzureichende Anlage in den Geschossen X-2 usw. an die neue Zentrale angeschlossen werden und wenn ja, ist das mit ein paar Kabelsteckverbindungen, Leitungs- und Funktionstest und der Parametrisierung dieser Geschosse in der neuen Zentrale getan oder verbirgt sich dahinter ein deutlich größerer Aufwand? Oder behalten die Geschosse X-2 usw. ihre eigene Brandmeldezentrale?
Zusatzfrage 3: wäre es nicht, wenn die Anlage in den Geschossen X-2 usw. veraltet ist, sinnvoller, dieser gleich auf den neuesten Stand zu bringen? Oder sind das die genannten EG und KG, die noch umgebaut werden sollen?
Frage 4: wenn dann einmal im 2. BA die Anlagen der übrigen Geschosse ertüchtigt werden – werden dort denn Anlagenteile weiter verwendet oder kommt (auch) dort alles neu?
Von den Antworten zur Weiterverwendung bzw. zum Anschluss vorhandener Teile dürfte abhängen, ob es sich um einen Umbau oder einen Neubau handelt.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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05.06.2014 at 22:15 Uhr |
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Bushwick_Phil
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.06.2014
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag
Hallo Herr Doell,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Je mehr ich über den genauen Sachverhalt nachdenke, wird mir bewusst, dass es sich tatsächlich um eine Neuinstallation der Anlage handelt - auch wenn zeitweilig noch alter Anlagenbestand vorhanden bzw. in Betrieb ist.
Da war wohl mehr der "Wunsch Vater des Gedanken"!
Nochmals danke und schöne Pfingsten!
Gruss
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06.06.2014 at 12:26 Uhr |
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