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aluap
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.11.2003
IP: Logged
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Modernisierung?
Hallo und guten Morgen,
mein Reihenmittelhaus wird modernisiert, d.h. der vorhandene Erker (über OG und DG) wird von der vorhandenen Holzverschalung befreit, mit neuen, grösseren Fenstern versehen und zusammen mit der übrigen Fassade (nur Eingangsseite) mit Wärmedämmsystem versehen. Der Wert liegt unter 25.000 €. Es ist keinerlei Technik betroffen.Die schriftliche Planung der Architektin besteht aus einer Zeichnung, die im wesentlichen aus dem vorhandenen Bauplan übernommen wurde und mit der neuen Ansicht (Fenstergröße) ergänzt wurde. Sie übernimmt die Ausschreibung der Gewerke und Koordination.Ich würde diese Leistung in Honorarzone I einstufen. Liege ich richtig und ist hier ein 20 %iger Umbauzuschlag gerechtfertigt?
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21.11.2003 at 11:27 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Modernisierung?
Bei anrechenbaren Kosten unterhalb der Tabellenwerte des § 16 HOAI sollte das Honorar gemäß § 6 Abs. 1 durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Festhonorar (Pauschale) berechnet werden. Ist das nicht möglich, so ist das Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitaufwand auf der Grundlage der Studensätze des § 6 Abs. 2 HOAI zu berechnen.
Die Honorarzone richtet sich nicht nach der Art der Baumaßnahme, sondern nach dem Gebäude. Näher gegliedert ist das in §§ 11 und 12 HOAI. Wohngebäude sind in der Regel in Honorarzone III einzuordnen. Die ist jedoch nur in so fern wichtig, dass dadurch die Obergrenze für die o. a. Pauschalvereinbarung definiert wird.
Der Modernisierungszuschlag ist in meinen Augen gerechtfertigt, sollte aber ebenfalls in die Pauschalvereinbarung einfließen.
[Edited by Christian Wolz on 24.11.2003 at 09:06 Uhr]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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24.11.2003 at 09:05 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Modernisierung?
Eine Anmerkung zu den Kosten:
Ich laube Ihnen gerne, dass die Baukosten unter 25.000 EUR liegen werden. Aber beachten Sie bitte auch, dass mitverarbeitete Bausubstanz ebenfalls zu den anrechenbaren Kosten gehört.
Lassen Sie Ihren Architekten doch einfach mal sämtliche anrechenbaren Kosten schätzen. Dabei wird er Ihnen auch darlegen müssen, inwiefern die vorhandene Fassade und die vorhandenen Fenster bzw. das Tragwerk in seine Planung einfließen und infolgedessen bei der Honorarermittlung berücksichtigt werden müssen...
Miky
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Miky
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24.11.2003 at 20:23 Uhr |
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