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chakei
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.07.2014
IP: Logged
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anrechenbare Kosten gem. HOAI
Wir wollten an unser EFH einen Vorflur/Windfang von 7,5 m² mit Versetzen der Eingangstür anbauen. Da der Maurermeister diesen Bau nicht mehr selbst planen darf, mußte ein Architekt hinzugezogen werden. Diesem schilderten wir in einem Erstgespräch unsere konkreten Vorstellungen des Anbaus und erhielten 2 Entwürfe, die sich nur bei der Dachgestaltung unterschieden. Nach unserer Entscheidung stellte der Architekt den Bauantrag. In beiden persönlichen Gesprächen fragten wir nach den Kosten des Bauvorhabens und den Architektenkosten. Ersteres wurde mit "schlüsselfertig" maximal 20.000 € beziffert, seine eigenen Kosten ließ er offen.
Einen Vertrag oder Vereinbarung diesbezüglich haben wir nicht gemacht.
Im Bauantrag wurde ein anrechenbarer Wert von 15.000€ eingetragen. Nach (natürlich kostenpflichtiger) Genehmigung des Bauantrages mußte dann noch ein Statiker beauftragt werden, den wir auch direkt bezahlten. Als die Statik vorlag konnten wir dann erst die Angebote der Gewerke einholen und erlebten eine böse Überraschung: bereits Maurer- und Dachdeckerarbeiten ergaben eine Summe von mehr als 30.000 €! "Schlüsselfertig" mit Tür -/Fensterbauer und Malerarbeiten wären wir locker bei 36.000 € gelandet. Das konnten und wollten wir nicht ausgeben für einen Vorflur. Nachdem wir nun schon 650,-€ für Bauantrag und Statik in den Sand gesetzt haben, kommt nun auch noch eine Architektenrechnung über 1200 ,- €.
Grundlage ist die HOAI v. 10.7.13 §34 Honorarzone III - Mindestsatz mit anrechenbaren Kosten von 21.000€ netto (vorerst geschätzt) . Woher holt der Architekt plötzlich diese Zahl für seine Honorarberechnung? Müßten hier nicht die 15.000€ aus dem Bauantrag zu Grunde gelegt werden?
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29.07.2014 at 19:44 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten gem. HOAI
quote: chakei wrote:
..... kommt nun auch noch eine Architektenrechnung über 1200 ,- €.
Grundlage ist die HOAI v. 10.7.13 §34 Honorarzone III - Mindestsatz mit anrechenbaren Kosten von 21.000€ netto (vorerst geschätzt) . Woher holt der Architekt plötzlich diese Zahl für seine Honorarberechnung? Müßten hier nicht die 15.000€ aus dem Bauantrag zu Grunde gelegt werden?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Honorar nicht dem Preisrecht der HOAI unterliegt, wenn man unterstellt, dass die anfängliche Angabe des Architekten "schlüsselfertig maximal 20.000,- €" annähernd einer Kostenschätzung oder Kostenberechnung entspricht. (Gibt es diese überhaupt?) Erst bei Nettobaukosten ab 25.000,- € ist das Honorar nach HOAI zu ermitteln; darunter kann es frei vereinbart werden.
Da es jedoch keine Honorarvereinbarung im Vorfeld gegeben hat, würde ich sagen: Schlecht gemacht vom Architekten, dass er nicht darüber aufgeklärt hat und noch schlechter gemacht, wenn er das Honorar über die HOAI ermittelt haben will; das geht nämlich nicht.
Trotzdem wird man irgendwie eine Lösung finden müssen.
Da jedoch nicht klar ist, ob von Brutto- oder Nettokosten die Rede war und da ebenfalls nicht klar ist, welche Leistungen beauftragt und erbracht wurden, ist noch nicht einmal eine ansatzweise Berechnung des Honorar-Höchstwertes anhand des Tabelleneingagswertes der HOAI möglich.
Viele Grüße
bento
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30.07.2014 at 21:25 Uhr |
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