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FranzS
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.08.2014
IP: Logged
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Honorarforder
Liebe Forumsmitglieder,
wir habe im Jahr 2013 ein Architekten damit beauftragt einend Anbau zu planen. Der Entwurf entsprach unserer Vorstellungen, passte aber leider nicht in den geltenden Bebauungsplan. Wir verabredeten mit den Architekten einen Bauvoranfrage zu erstellen. Diese Vorantrage wurde durch den Einspruch von Nachbarn abgelehnt (Juni 2013).
Daraufhin beschlossen wir auf einen Anbau zu verzichten und stattdessen unser Dach mit Gauben zu versehen und auszubauen.
Im selben Zug wurde auch ein Umbau des EG angedacht. Wir beauftragten die Architekten mit den Planungen für das Dachgeschoss und haben darum gebeten auch das EG mit in die Überlegungen einzubeziehen.
Für das Dachgeschoss erstellten die Architekten die Baugenehmigung die mittlerweile auch vorliegt. Für das EG erstellten die Architekten drei Variantenskizzen DIN A4 im Maßstab 1:100. Zunächst wollten die Architekten auch den Umbau des EG in die Baugenehmigung aufnehmen, diese habe ich aber verweigert, da dieser nicht Genehmigungspflichtig ist.
Aufgrund von Differenzen haben wir beschlossen, dass wir die Zusammenarbeit mit den Architekten nach der Baugenehmigung beenden (Leistungsphase drei)
Nun zu der Honorarforderung:
Dachgeschoss Gaubenplanung:
Bei der Kostenschätzung (Nach DIN 276) bezogen die Architekten auch den Umbau des EG mit ein. Hier verwendeten sie die Variante die den größten Aufwand darstellt. Welche Variante wir ausführen steht noch nicht fest und wird zu einem späteren Zeitpunkt (wenn wir tatsächlich dran sind) entschieden.
Umbaukosten nach Baugenehmigung 90.000€. Die Architekten haben hier 250000€ aufgerufen. Grundlage hierfür ist die von ihnen aufgestellte Kostenschätzung unter Einbeziehung des eventuellen maximalen EG Umbaus. Abgerechnet wurde nach Leistungsphase 1-4 mit 20% Umbauzuschlag. Daraus ergibt sich eine Forderung von 10.255,19€ Netto.
Bei der Bauvoranfrage setzen die Architekten einen überschlägige Kostenschätzung von 235.000€ an (in Etwa das Budget, dass wir vorgegeben haben). Eine detaillierte Kostenschätzung auf Grundlage der Pläne wurde nicht durchgeführt. Abgerechnet werden für die Bauvoranfrage die Leistungsphasen 1-3 wobei die Phase 1 mit 0% angesetzt wurde.
Daraus ergibt sich eine Forderung von 4.747,77 €.
Dann kommen noch 1.500€ für die Bauaufnahme und 600€ für die Bauvoranfrage dazu.
Somit ergibt sich einen Gesamtforderung von 21.245,21€. Was Netto einer Summe von 17.853,12€ entspricht. Die Architekten bieten mir ihre Leitungen nun zu einem "Pauschalpreis" von 14.900€ an.
Nun habe ich versucht den Sachverhalt möglichst objektiv darzustellen. Für mich stellt sich die Frage wird ich mich verhalten soll. sind die genannten Summen belastbar? Soll ich mit einen Anwalt nehmen oder einen gegen Angebot machen?
Vielleicht kann uns jemand helfen.
Grüße und Danke im voraus.
FranS
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08.08.2014 at 08:17 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarforder
Guten Tag,
eine qualifizierte Antwort auf die Frage, welches Honorar für die erbrachten Leistungen angemessen ist, würde nach Ihren Schilderungen wohl etliche detaillierte Nachfragen erfordern und damit eine individuelle Honorarberatung darstellen, die hier nicht auf die Schnelle leistbar ist, andererseits aber auch nicht so viel öffentliches Interesse hervorruft, dass eine Beantwortung viele weitere Leser mit grundsätzlichem Interesse an Honorarfragen berühren dürfte.
Ich schlage deshalb vor, dass Sie sich hierzu individuell (und damit kostenpflichtig) beraten lassen; Anschriften von Fachleuten in Ihrer Umgebung finden Sie in der Expertenliste links.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.08.2014 at 13:38 Uhr |
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