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pauleman
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 13.08.2014
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Mehrfachplanung bei unterschiedlichen Aufträgen?
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zur Mehrfachplanung und den damit verbundenen Kosten.
Und zwar baut unser Architekt ein sehr ähnliches Haus gleich mehrere male im gleichen Wohngebiet mit verschiedenen Bauherren. Fällt das unter Mehrfachplanung? Oder muss es einen einheitlichen Auftrag geben?
Sind die Häuser schon nicht mehr ähnlich wenn sich die Baustoffe (Holz vs. Stein) unterscheiden. Grundrisse Dachform usw. alles gleich.
Danke für die Antworten.
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13.08.2014 at 21:33 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Mehrfachplanung bei unterschiedlichen Aufträgen?
Guten Tag,
nach §11 HOAI gibt es Honorarminderungen bei ähnlichen Objekten nur, wenn diese in einem Auftrag bearbeitet werden oder wenn es sich um die selben Vertragsparteien handelt.
Ob Gebäude ähnlich sind, wenn bei absolut gleichem Grundriss eines mit Wänden aus Mauerwerk und Decken aus Stablbeton und ein weiteres mit Wänden in Blockholz- oder Holzständerbauweise und die Decken aus Holzbalken sind, wurde m..W. noch nicht gerichtlich entschieden (da ging es meist um unterschiedliche Grundrisse).
Das ist aber eine interessante Frage, denn bzgl. vieler konstruktiver Aspekte einschl. der Technischen Ausrüstung dürften die Unterschiede eher gering ausfallen, während die energetischen Aspekte völlig unterschiedlich sind und auch die Tragwerksplanung eine ganz andere ist.
"im wesentlichen gleiche" Objekte nach §11 Abs. 3 würde ich daher eher ausschliessen, während die Anwendung des §11 Abs. 2 durchaus vorstellbar wäre. Das müsste man aber im Einzelfall entscheiden.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.08.2014 at 11:56 Uhr |
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pauleman
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 13.08.2014
IP: Logged
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Re: Mehrfachplanung bei unterschiedlichen Aufträgen?
Hallo fdoell,
vielen Dank für die Antwort. Das mit dem "ein Auftrag" stört etwas dabei.
Das war in der alten HOAI besser geregelt:
(3) Erteilen mehrere Auftraggeber einem Auftragnehmer Aufträge über Gebäude, die gleich, spiegelgleich oder im wesentlichen gleichartig sind und die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang und unter gleichen baulichen Verhältnissen errichtet werden sollen, so findet Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß der Auftragnehmer die Honorarminderungen gleichmäßig auf alle Auftraggeber verteilt.
Gibt es hierzu keine Auslegung bei mehreren Auftraggebern?
Viele Grüße
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15.08.2014 at 08:32 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Mehrfachplanung bei unterschiedlichen Aufträgen?
In der "ganz" alten HOAI 1996/2002 regelte §22 Abs. 3 die Verteilung der Honorarminderung bei mehreren Auftraggebern (gleichmässig) bei im wesentlichen gleichen Gebäuden. Diese liegen in Ihrem Fall wohl nicht vor, wie oben ausgeführt.
Im übrigen hat der Verordnungsgeber selbst die gewünschte Auslegung gegeben, indem diese Regelung seit der HOAI 2009 nicht mehr besteht. Als Begründung ist angegeben, dass solche Honorarminderungen Folge einer Aufwandsminderung sind, die i.d.R. bei mehreren Auftraggebern nicht vorliegen, da jeder seine eigenen Vorstellungen vom Leben in den eigenen vier Wänden hat.
Wenn Bauherren sich zu einer GbR zusammenschliessen, diese als Auftraggeber darstellt und von vornherein klar ist, dass alle denselben Entwurf wollen, steht ja einer Honorarminderung auch nach der HOAI 2013 nichts im Wege. Wie gesagt, wenn...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.08.2014 at 10:52 Uhr |
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inbo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.09.2014
IP: Logged
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Re: Mehrfachplanung bei unterschiedlichen Aufträgen?
Heißt das, wenn zwei verschiedene Auftraggeber jeweils das gleiche Gebäude in Auftrag geben (z.B. weil Auftraggeber B weiß, dass der Architekt das gleiche Gebäude bereits für Auftraggeber A gebaut hat), dann kann grundsätzlich keine Honorarminderung in Betracht kommen?
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23.09.2014 at 16:15 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Mehrfachplanung bei unterschiedlichen Aufträgen?
Wenn das Gebäude für A bereits gebaut ist (=Auftrag fertig bearbeitet) und dann B einen Auftrag erteilt, kann man wohl nicht mehr von einem Auftrag sprechen, oder? Bei einem Auftrag, der dann auch eine Aufwandsminimierung für den Planer darstellt und deshalb zu einer Honorarminderung führt, müsste nicht nur ein Auftraggaber da sein (und wenn es eine Planungs-GbR nur für diesen Zweck ist), sondern auch eine zeitgliche Bearbeitung stattfinden.
Sollte B bei einer späteren Planung tatsächlich keinerlei Abweichungen von der Planung des A wollen und die Randbedingungen (Baurecht, Gelände, Baugrund, Leitungen im Boden Zufahrt usw.) alle exakt gleich sein, kann man ja mal mit dem Planer sprechen, ob er zu Honorarzugeständnissen bereit ist. In Lph. 1-6 müsste dann nur der Name des Bauherrn geändert und die Pläne und Formulare nochmal ausgedruckt werden, aber ab Lph. 7 und vor allem in Lph. 8 gibt es wohl keine Synergieeffekte mehr, da ist der Aufwand immer neu zu sehen. Ansonsten müsste aber dann auch wirklich alles gleich sein - alle Grundrisse, alle Detailkonstruktionen und Materialien usw..
Ich kenne aber bislang keine 2 Bauherren, die exakt (!) das gleiche Haus wollen (es sei denn, sie kaufen "von der Stange" beim Bauträger, und selbst da gibt es meist viel kleine Unterschiede...). Sie?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.09.2014 at 17:46 Uhr |
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