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Greg
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 19.08.2014
IP: Logged
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Architekten Honorar
Hallo,
Ich habe ein kleines EFH und wollte an mein Haus ein kleinen Windfang und eine doppelgarage bauen. Ich habe einen Architekten beauftragt mit der Planung. Der Architekt hat von mir alle Pläne (Lageplan etc.) bekommen. Er war kurz da und hat eine Zeichnung erstellt, wir haben uns auf ein Preis um die 600€ geeinigt. Seine Aufgabe war die Zeichnung und alle Unterlagen zu fertigen und an das Bauamt/Gemeinde zu schicken. (Rohbaukosten hat er mit 14000€ angegeben). Statik und alles weitere ist nicht sein Aufgabenbereich. Jetzt habe ich eine Rechnung von 1250€ netto bekommen. Das finde ich unverschämt da wir uns auf einen anderen Preis geeinigt hatten, nach einem Anruf hat er nur gemeint das das sehr günstig wäre und wenn er es richtig abrechnen würde es das drei-fache Kosten würde! Das bezweifle ich aber und bin unzufrieden. Können Sie mir weiter helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Gregor
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19.08.2014 at 18:59 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Architekten Honorar
Hallo Greg,
nun wissen wir nicht, ob überhaupt eine Kostenschätzung oder Kostenberechnung erstellt wurde. Ich vermute, der Architekt hatte die Rohbaukosten mündlich angenommen oder sie stehen im Bauantrag. Beides ist eigentlich nicht Honorargrundlage.
Es könnte allerdings in die Richtung deuten, dass die anrechenbaren Kosten (a.K.) evtl. doch unter 25.000,- € liegen werden. Dann würde die HOAI nicht greifen und das Honorar wäre frei vereinbar. Es spräche also nichts dagegen, sich an den vereinbarten Preis von 600,- € zu halten. Wenn sich der Planer daran jetzt nicht mehr erinnert, dann muss er belegen, was denn tatsächlich vereinbart wurde. Das dürfte ihm schwer fallen.
Nur mal so als Abschätzung:
Nehmen wir mal an, die a.K. lägen gerade bei 25.000,- €, also beim Tabelleneingangswert des § 35 (1) HOAI 2013. Dann würde sein Honorar gemäß HOAI für die vollständige Erbringung der LP 1-4 (also bis zum Bauantrag) ohne Nebenkosten bei etwa 1.172,- € netto liegen. Das wäre also schon mal leicht unterhalb der vorliegenden Rechnung.
Wichtig für eine Beurteilung ist eigentlich die Kostenberechnung, denn nur darüber können die a.K. ermittelt werden. Wenn diese nicht vorliegt --> erfragen und ggfls. sogar die Rechnung als "nicht prüfbar" zurücksenden.
Wenn die 25.000,- € a.K. erreicht werden, hielte ich seine Honorarforderung für o.k., falls alle Grundleistungen erbracht wurden.
Viele Grüße
bento
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19.08.2014 at 20:12 Uhr |
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