bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Architekten Honnorar
Hallo STKOPS,
da der Kollege Doell seit einigen Tagen nicht online war, erlaube ich mir eine Antwort.
1. Achitektenhonorar (nach HOAI 2013)
1a) Anrechenbare Kosten
KG 300: 204.000,- € netto
KG 400: 60.000,- € netto, davon anrechenbar: 51.000,- + 4.500,- = 55.500,- €
--> a.K.: 204.000,- + 55.500,- = 259.500,- €
1b) LP 1-8: 98 % Leistungsbild
1c) Hz III, Mittelsatz
1d) Nebenkosten 0,5 %
--> Honorar: 45.957,87 € brutto
2) Tragwerksplanung (nach HOAI 2013)
2a) Anrechenbare Kosten
204.000,- x 0,55 + 60.000,- x 0,1 = 118.200,- €
1b) LP 1-6: 100 % Leistungsbild
1c) Hz III, Mittelsatz
1d) Nebenkosten 0,5 %
--> Honorar: 19.206,85 € brutto
------------> Gesamthonorar Objektplanung und Tragwerksplanung: 65.164,72 € brutto
Bezüglich der Unzufriedenheit mit dem Architekten ist ein Eingriff in das Geschehen zwar menschlich verständlich, aber rechtlich äußerst problematisch. Abgesehen von den bereits genannten Haftungsproblemen, stellt das Verhalten faktisch eine Teilkündigung dar. Wenn diese nicht aus wichtigem Grund erfolgt (und das ist meistens nicht der Fall, weil die entsprechende "Vorarbeit" fehlt), dann bezahlt man als Bauherr am Ende trotz Kündigung einen Großteil der Leistungen, obwohl sie vom Planer garnicht mehr erbracht wurden. Spätestens da hört das Verständnis des Bauherren auf.
Wichtig ist eigentlich immer, dass man seinen Planer darüber in Kenntnis setzt, womit man im Detail nicht zufrieden ist und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung gibt.
Das ist natürlich, wenn die Chemie schon nicht mehr stimmt, alles Theorie, das ist mir schon klar. Man muss dann aber auch mit den Konsequenzen leben können.
Manchmal hilft aber auch ein klärendes Gespräch, um gütlich auseinander zu kommen.
Viele Grüße
bento
|