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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architekten Honnorar
Beitrag von Nachricht
STKOPS
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.10.2014
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icon Architekten Honnorar

Hallo,

vielleicht kann mir jemad helfen bzw Auskunft geben ob dies üblich ist.
Wir haben ein EFH mit einen Architekten geplant. die Kosten liegen bei 328 k€ der Architekt verlangt in Allem für dieses Haus (Phasen 1- und Tragwerksplanung 56 K€. Ist dieses Honnorar normal? Angesetz hat er Honnorarzone 3 Mittelsatz ist üblich meinte er.... Weiter bin ich mit der Leistung des Architekten mehr als unzufrieden. Ausschreibungen haben nicht für alle Gewerke statt gefunden nur auf mein Drängen und kümmern sind ordentliche Angebote gekommen. Weiter haben Abnahmen der Gewerke nicht statt gefunden , keine Protokolle. Nachdem einiges schiefgelaufen ist und wir in der Zeitplaung nun 3 Monate hängen, habe ich die Ablaufplanung übernommen (jetzt läuft es...)

09.10.2014 at 10:53 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
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icon Re: Architekten Honnorar

Welche Leistungsphasen - 1 bis smiley?

09.10.2014 at 22:00 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Architekten Honnorar

Den Smiley gibt es leider automatisch, wenn man Smileys nicht deaktiviert und eine 8 mit nachfolgender Klammer eingibt.

Zur Frage: um die beantworten zu können, braucht man folgende Informationen:

1, Sind die Angaben ohne oder mit MWSt.?
2. Wie hoch sind die Kosten der Baukonstruktionen (KG 300 nach DIN 276), wie hoch die der Technischen Ausrüstungen (KG 400) und wie hoch die übrigen (welche)?
3. Welche Honorarzone ist für die Tragwerksplanung angesetzt?
4. Erfolgte die Vereinbarung des Mittelsatzes und einer evtl. Nebenkostenpauschale (Festbetrag oder x% vom Honorar) schriftlich bei Auftragserteilung?

sowie zu den erbrachten Leistungen:

5. Wenn Sie die Grundleistungen nach HOAI als zu erbringen vereinbart haben und die erbrachten Leistungen des Planers mit den in Anlage 10.1 (für die Gebäudeplanung) bzw. Anlage 14.1 (für die Tragwerksplanung) vergleichen, fehlt Ihnen da etwas Wesentliches, das Sie ggf. auch angemahnt, aber nicht an Leistung erhalten haben?


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.10.2014 at 07:17 Uhr
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STKOPS
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.10.2014
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icon Re: Architekten Honnorar

Hallo

erstmal danke für die Antwort und sorry wegen dem Smiley

zu Beantwortung

1 328 inklusive MwSt
2.1 KG 300 ohne MwSt 204 k€
2.2 KG 400 ohne MwSt 60 k€ wobei heir eine Pauschale für HLS enthalten ist in der auch Ausstattung wie Kamin Duschköpfe etc enthalten das gleiche für Elektrik auch enthlaten Strahler Taster Freisprechanlage etc.(laut Architekt so üblich...)
3 Tragwerksplanung Honnorarzone 3 Mittelsatz
4ja erfolgte (leider weil üblich stillschweigend ist Mindestsatz, dass er mich da abgezockt hat habe ich schon mitbekommen...)Nebenkostenpauschale 0,5% über alle
Leistungsphasen
5 leider fällt mir da nichts auf --> Leihe und die Rechnung sehr kompliziert aufgebaut sind

10.10.2014 at 15:59 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Architekten Honnorar

Hallo STKOPS,
nach Ihren Zahlen kann der Rechnungsbetrag m.E. durchaus zusammen kommen.
Sie können das mit dem HOAI-Rechner ja auch mal versuchen nachzurechnen.
Achtung: Gebäude und Tragwerksplanung getrennt berechnen - das sind zwei verschiedene Leistungen.

Zur Honorarzone - die muss nicht zwingend zu hoch sein. Die Einordnung in die HZ 3 kann durchaus auch für ein Wohnhaus zutreffend sein. Ebenso "Mitte". Abgezockt ist also nicht unbedingt der Fall bei einer HZ über 2 Mindestsatz.
Die Nebenkostenpauschale sieht sehr niedrig aus.
Annahmen in KGR 400 m.E. in Ordnung. Eine Sanitärinstallation ohne Wasserhahn und Lichtschalter würde dem Bauherrn auch nicht viel nützen und die normale Kostenberechnung sollte von einem fertigen Haus ausgehen...

Die rechtliche Seite Ihrer Leistungs- Übernahme lasse ich außen vor - nur kurz : das kann Haftungsprobleme verursachen.

14.10.2014 at 19:27 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Architekten Honnorar

Hallo STKOPS,

da der Kollege Doell seit einigen Tagen nicht online war, erlaube ich mir eine Antwort.

1. Achitektenhonorar (nach HOAI 2013)

1a) Anrechenbare Kosten
KG 300: 204.000,- € netto
KG 400: 60.000,- € netto, davon anrechenbar: 51.000,- + 4.500,- = 55.500,- €
--> a.K.: 204.000,- + 55.500,- = 259.500,- €

1b) LP 1-8: 98 % Leistungsbild

1c) Hz III, Mittelsatz

1d) Nebenkosten 0,5 %

--> Honorar: 45.957,87 € brutto


2) Tragwerksplanung (nach HOAI 2013)

2a) Anrechenbare Kosten
204.000,- x 0,55 + 60.000,- x 0,1 = 118.200,- €

1b) LP 1-6: 100 % Leistungsbild

1c) Hz III, Mittelsatz

1d) Nebenkosten 0,5 %

--> Honorar: 19.206,85 € brutto

------------> Gesamthonorar Objektplanung und Tragwerksplanung: 65.164,72 € brutto

Bezüglich der Unzufriedenheit mit dem Architekten ist ein Eingriff in das Geschehen zwar menschlich verständlich, aber rechtlich äußerst problematisch. Abgesehen von den bereits genannten Haftungsproblemen, stellt das Verhalten faktisch eine Teilkündigung dar. Wenn diese nicht aus wichtigem Grund erfolgt (und das ist meistens nicht der Fall, weil die entsprechende "Vorarbeit" fehlt), dann bezahlt man als Bauherr am Ende trotz Kündigung einen Großteil der Leistungen, obwohl sie vom Planer garnicht mehr erbracht wurden. Spätestens da hört das Verständnis des Bauherren auf.

Wichtig ist eigentlich immer, dass man seinen Planer darüber in Kenntnis setzt, womit man im Detail nicht zufrieden ist und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung gibt.
Das ist natürlich, wenn die Chemie schon nicht mehr stimmt, alles Theorie, das ist mir schon klar. Man muss dann aber auch mit den Konsequenzen leben können.
Manchmal hilft aber auch ein klärendes Gespräch, um gütlich auseinander zu kommen.

Viele Grüße
bento

15.10.2014 at 13:46 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architekten Honnorar
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