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baumeister
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.10.2014
IP: Logged
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Honorarkürzung
Hallo zusammen,
mein Problem ist folgendes:
Architekt ist beauftragt für LPH 1-8. Nach LPH 3 liegt eine Kostenberechnung vor. Nach Ende der Ausschreibung liegen 2-3 Gewerke etwas günstiger, als vom Architekten kalkuliert.
Frage: Ist nun die Kostenberechnung auf der Basis der Ausschreibungsergebnisse anzupassen, mit der Folge, dass auch das Honorar des Architekten zu kürzen wäre, weil ja 2-3 Angebote billiger liegen und damit die anrechenbaren Kosten sinken?
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21.10.2014 at 14:36 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarkürzung
Nein.
1. ist die Feststellung, wieviel Prozent eine Kostenberechnung von den tatsächlichen Kosten abweicht, erst nach Abschluss der Maßnahme möglich.
2. lässt die Rechtsprechung Toleranzen zu, innerhalb derer eine Kostenermittlung akzeptabel ist. Sie beträgt (ungefähr) für Kostenschätzungen +-30%, für Kostenberechnungen +-20% und für Kostenanschläge +- 10%, jeweils in Bezug auf die Kostenfeststellung. Diese Angaben beziehen sich auf das Gesamtprojekt und nicht auf einzelne Gewerke.
Die Kostenberechnung dient ja nicht nur der Honorarermittlung, sondern in erster Linie der Finanzierung des Bauvorhabens. Die hat der Auftraggeber ja i.d.R. nach widerspruchsloser Entgegennahme der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung realisiert und kann sich deshalb (vorläufig) freuen, wenn einzelne Gewerke günstiger angeboten werden.
Werden einzelne Gewerke teurer, bekommt der Planer deswegen ebenfalls nicht mehr Honorar.
Der Verordnungsgeber wollte bereits mit der HOAI 2009 die Honorierung explizit von den tatsächlichen Baukosten abkoppeln. Dies sollte von vornherein mehr echte Kosten aufzeigen, denn ein Planer wird die Kostenberechnung dann nicht zu niedrig ansetzen, um nicht "zuwenig" Honorar zu bekommen, wenn die Maßnahme dafür nicht realiserbar ist..
Das wiederum hat den Effekt, dass Bauherren sich - beispielsweise bei knappem Budget - eher überlegen, ob sie tatsächlich alles möchten und finanzieren können, was sie sich bis dahin vorgestellt haben, oder nicht doch (zunächst) etwas abspecken wollen.
Wenn es gut geht, haben so beide Seiten ihren Nutzen davon.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.10.2014 at 22:25 Uhr |
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baumeister
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.10.2014
IP: Logged
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Re: Honorarkürzung
Vielen Dank für die sehr ausführliche und gut verständliche Beantwortung meiner Frage.
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22.10.2014 at 10:35 Uhr |
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