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weiss
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 27.10.2014
IP: Logged
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Nachtrag zum Honorar
Gutentag in die Runde,
ich stelle hier im Forum auch nochmal meine Frage:
Ich saniere gerade ein kleines 2 Familienhaus , allerdings nur das Untergeschoss. Nun hat sich der Bauherr, neben vielen anderen zusätzlichen Kleinigkeiten auch noch entschlossen die Fassade des gesamten
N Gebäudes zu dämmen und nicht, wie ursprünglich geplant, nur die untere Hälfte. ( das OG war bereits mit 8 cm Dämmung schon mal saniert)
Jedenfalls würde ich jetzt doch ganz gerne mal einen Nachtrag zu meinem Honorarvertrag stellen, da sich Art und Umfang der Arbeiten gegenüber der Kostenberechnung doch ziemlich geändert haben, abgesehen mal von der verlängerten Bauzeit.
Gibt es hierfür Vorgaben, wie so ein Nachtrag auszusehen hat, bzw. eventuell auch ab welchem Planungsänderungsumfang ich einen solchen überhaupt anbieten darf? Hat jemand von Ihnen Erfahrung damit?
Grüße, S. Weiß
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27.10.2014 at 16:26 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Nachtrag zum Honorar
Sie können einen Nachtrg zum Umbau und Modernisierungsauftrag aufstellen (den Ag und AN dann unterzeichnen), in der die zusätzlichen Maßnahmen benannt werden, die nach der Kostenberechnung hinzukamen.
Die erforderlichen Leistungsphasen ergeben sich für die zusätzlichen Maßnahmen aus den für Umbau und Modernisierung erforderlichen Leistungen, das ist nichts, was Ihnen ein Dritter "erlauben" müsste.
Wenn Sie die Grund- und Besonderen Leistungen nach den Anlagen 10-15 zur HOAI definiert haben, müssen Sie die in einem zweiten Durchgang bewerten, um die Anteile des Grundhonorars hierfür zu ermitteln. (Bewertungstabellen finden Sie z.B. in Anhang 3 des Kommentars Locher/Koeble/Frik 12. Auflage oder bei ibr-online.)
Eine andere Frage ist, ob Sie nachträgglich alle Maßnahmen ab der ersten zu erbringenden Leistungsphase (zu einer Summe anrechenbarer Kosten) zusammenfassen oder dies erst ab der Leistungsphase tun, wo die Maßnahmen zusammen bearbeitet wurden und bis dahin zwei Objekte (aus 2 Aufträgen) ansetzen.
Zu überprüfen sind auch die Umbau und Modernisierungszuschläge, Honorarzone usw. für die zusätzlichen Maßnahmen und eine angemessene Berücksichtigung vorhandener, technisch oder gestaltersch mitverarbeiteter Bausubstanz.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.10.2014 at 20:15 Uhr |
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