|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
ET999
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 31.10.2014
IP: Logged
|
Prozentuales Honorar am Auftragswert zulässig?
Guten Abend verehrte HOAI-Experten,
als Neuling hoffe ich in diesem Forum Antwort auf meine Fragen zu finden.
Folgender Sachverhalt:
Eine größere WEG hat nach dem Beschlussantragsvorschlag vom Verwalter mehrheitlich beschlossen: Fassade renovieren und Holzfenster streichen für ca. 80.000 €. Die Ausschreibung sowie Überwachung und Abnahme soll ein (meiner Einschätzung nach mit dem Hausverwalter befreundeter) Architekt übernehmen. Honorar ist 5,5% der Auftragssumme + MwSt.
Der Architekt hat eine Ausschreibung gemacht und 3 Angebote eingeholt. Die "billigste" Firma hat den Auftrag erhalten und für diese Firma hat der Architekt auch eine Empfehlung ausgesprochen.
Nachdem die Arbeiten ausgeführt wurden und mir doch sehr unprofessionell vorkamen (beim Fenster streichen nichts angeschliffen oder abgeklebt, einfach neue Lasur drauf, pro Fensterfront mit Loggia ca. 30 Minuten) habe ich mir das Angebot besorgt. Die Position "Fenster streichen" lt. Angebot 18.500 Euro habe ich durch die Anzahl der Fenster geteilt und mal zwei genommen, um den Stundensatz herauszufinden. Dieser liegt bei 260-350 € / Std. Das kommt mir wahnsinnig übertrieben vor.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir nun die Frage, ob das Honorarmodell (ist ja im Prinzip eine Art Provision auf den Auftragswert) so überhaupt zulässig ist. Schließlich hat der Architekt mit diesem Honorarmodell nicht wirklich ein Interesse, günstige Anbieter vorzuschlagen.
Kann mir das jemand beantworten?
Vielen Dank für jede Einschätzung.
Beste Grüße
ET999
[Edited by ET999 on 31.10.2014 at 19:26 Uhr]
|
31.10.2014 at 19:24 Uhr |
|
|
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Prozentuales Honorar am Auftragswert zulässig?
Hallo ET999,
der Ermittlung des Stundensatzes kann ich nicht folgen, ist aber eigentlich auch unerheblich. Im Baugewerbe ist es üblich, dass die einzelnen Bauleistungen mengenmäßig beschrieben und über Einheitspreise abgefragt werden. Das hat den Vorteil, dass die Leistung klar beschrieben ist und die Vergütung hierfür fixiert ist. Man weiß also als Bauherr im Gegensatz zu einer Stundenlohnbeauftragung im Vorfeld, was auf einen zukommt.
Wenn die Preisanfrage ordnungsgemäß gelaufen ist, wäre also zunächst einmal nichts zu beanstanden. Ob die Angebotspreise evtl. überzogen sind, würde sich aus der Vorkalkulation des Planers ergeben. Am Ende sollen ja nicht mehr als 80.000,- € insgesamt ausgegeben werden.
Stutzig macht mich deine Aussage, dass die Fenster nicht geschliffen wurden und "einfach nur Lasur drauf" gekommen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so ausgeschrieben war! Das erschiene mir zumindest nicht fachgerecht zu sein. Aber das ist jetzt eine andere Baustelle.
So, nun zum eigentlichen Thema:
Es ist richtig, dass das Honorar nach HOAI mit zunehmenden Objektkosten (degressiv) steigt. Basis sind die "anrechenbaren Kosten" und das dazu aus Tabellen ablesbare (errechenbare) zugehörige Honorar. So ist es in der HOAI verordnet.
Es ist nicht verordnet, dass sich das Honorar aus einem Prozentsatz vom Auftragswert ergibt. Nach gängiger Rechtsprechung wäre dieser Ansatz allerdings auch nicht verboten, solange sich das Honorar zwischen dem Mindestsatz und dem Höchstsatz nach HOAI bewegt.
Ob jetzt die 5,5% diese Anforderung erfüllt, kann man erst sagen, wenn bekannt ist, welche Leistungen dafür erbracht werden sollten.
quote: In diesem Zusammenhang stellt sich mir nun die Frage, ob das Honorarmodell (ist ja im Prinzip eine Art Provision auf den Auftragswert) so überhaupt zulässig ist. Schließlich hat der Architekt mit diesem Honorarmodell nicht wirklich ein Interesse, günstige Anbieter vorzuschlagen.
Der Verordnungsgeber hatte bereits mit der HOAI 2009 versucht, diese Befüchtungen zu entkräften, indem er die Kostenberechnung, also die Kostenermittlung nach Abschluss der Vorplanung, zur alleinigen Grundlage für das spätere Honorar gemacht hat. Wenn also klar ist, was gebaut werden soll, entscheidet der Bauherr anhand der Kostenberechnung, ob er es in dieser Preisdimension bauen möchte und fixiert damit auch gleichzeitig das Planerhonorar. Danach hat der Planer dann keinen finanziellen Vorteil mehr dadurch, dass evtl. höhere Baukosten enstehen. Wenn man jetzt noch unterstellt, dass ein Planer grundsätzlich schon ein Interesse daran hat, die Maßnahme wirtschaftlich umzusetzen, dann wüsste ich nicht, warum er keine günstigen Bieter vorschlagen sollte.
Jetzt könnte man sich natürlich vorstellen, dass eine Bezahlung nach Aufwand (Stundenaufwand) doch für alle Beteiligten die bessere Lösung wäre. Diese Variante wäre jedoch für einen Auftraggeber überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, da ein Großteil der Stunden im Büro, im Bauamt oder sonstwie außerhalb der Baustelle geleistet wird. Man kann der Abrechnung also nur glauben oder nicht glauben und das würde garantiert zu sehr hohem Streitpotential führen. Und am Ende muss sich auch diese Abrechung von der Höhe her zwischen Mindest- und Höchstsatz bewegen.
Viele Grüße
bento
|
01.11.2014 at 14:28 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|