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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : enorme Erhöhung der anrechenbaren Kosten nach Schadensfall
Beitrag von Nachricht
flippy88
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 14.11.2014
IP: Logged
icon enorme Erhöhung der anrechenbaren Kosten nach Schadensfall

Hallo liebes Forum,

ich hoffe hier einige Anhaltspunkte zu folgendem Sachverhalt zu finden:

Bei einem Umbau eines Einfamilienhauses, bei dem der Architekt für alle LP beauftragt war, ist es kurz vor Fertigstellung zu einem Brand gekommen, bei dem vor allem durch das Löschwasser ein erheblicher Schaden entstand.

Nach dem Brand haben wir den Auftrag des Architekten schlussgerechnet und nach dem man sich mit der Versicherung einig war, einen neuen über die LP 5-8 aufgelegt. Die Planung sollte sich nicht ändern und eine Genehmigung lag ja auch noch vor.

Zu dem neuen Honorarangebot legte der Architekt eine "Kostenzusammenstellung" als Grundlage für die anrechenbaren Kosten vor.

Im Zuge der Sanierung stellte sich jedoch heraus, dass die Kosten um ein vielfaches steigen würden, da der Schimmel weit mehr Flächen, als man zum Zeitpunkt der Vertragsschließung erkennen konnte, befallen hatte. Und so wurde aus einer "kleinen" Brandsanierung eine komplette Kernsanierung. Die Versicherung trägt Gott sei Dank alles mit.

Jetzt möchte der Architekt natürlich (und ja auch berechtigt) den erhöhten Aufwand auch in seinem Honorar wiederfinden und sendet mir jetzt eine "Kostenberechnung" zu. Die anrechenbaren Kosten haben sich dort mehr als verdoppelt. Aufgeführt sind dort alle Kosten aus den Angeboten und Rechnungen der Bauunternehmen inkl. aller Nachträge.
Die Rechnung nach der neuen Berechnungsgrundlage liegt ebenfalls schon bei.

Muss hier nicht erst mal eine schriftliche Einigung im Sinne eines Nachtrags erfolgen, bevor er die Rechnung stellt? Und wie sähe ein solcher Nachtrag aus? Könnte er erst mal ein Angebot mit dem Differenzbetrag (aus Kostenzusammenstellung und Kostenberechnung) als anrechenbare Kosten senden oder kann er tatsächlich einfach eine neue Kostenberechnunsgrundlage zu der nächsten Abschlagsrechnung legen und gut?

Mal ganz abgesehen davon, dass die Kostenberechnung wahrscheinlich viele Kosten enthält, die er gar nicht ansetzten darf, wie z.B. Nachträge, oder?

Da ich hier kein Profi bin, habe ich auch überlegt ein Nachtragsangebot nach Stunden abzufordern, befürchte aber hier noch höhere Kosten.

Wie ist eure Meinung hierzu? Wie verhalte ich mich nun dem Architekten gegenüber?

Vielen Dank und viele Grüße

flippy88



[Edited by flippy88 on 14.11.2014 at 11:23 Uhr]

14.11.2014 at 11:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: enorme Erhöhung der anrechenbaren Kosten nach Schadensfall

Guten Tag,

zunächst einmal müsste man ein paar Randbedingungen des Sanierungsauftrages abklären. Dazu folgende Fragen:

quote:
flippy88 wrote:
Nach dem Brand haben wir den Auftrag des Architekten schlussgerechnet und ... einen neuen über die LP 5-8 aufgelegt.

...

Muss hier nicht erst mal eine schriftliche Einigung im Sinne eines Nachtrags erfolgen, bevor er die Rechnung stellt?

Haben Sie denn nun einen neuen Auftrag über die Brandsanierung erteilt und sich dabei in allen Punkten geeinigt oder nicht?

quote:
Zu dem neuen Honorarangebot legte der Architekt eine "Kostenzusammenstellung" als Grundlage für die anrechenbaren Kosten vor.

...

Jetzt möchte der Architekt natürlich (und ja auch berechtigt) den erhöhten Aufwand auch in seinem Honorar wiederfinden und sendet mir jetzt eine "Kostenberechnung" zu. Die anrechenbaren Kosten haben sich dort mehr als verdoppelt.

Was haben Sie denn in dem Sanierungsauftrag zu den anrechenbaren Kosten vereinbart? Ein Kostenberechnung sollte ja als Leistung nicht mehr erbracht werden, da Sie nur LPh. 5-8 beauftragt haben. Aber welche Kosten sollten denn lt. Sanierungsvertrag angesetzt werden für die Honorierung der Brandsanierung?

quote:
Aufgeführt sind dort alle Kosten aus den Angeboten und Rechnungen der Bauunternehmen inkl. aller Nachträge.

Reden wir hier von den reinen Kosten, die im Zuge der Brandsanierung anfielen oder auch von solchen, die Bauleistungen vor dem Brand betreffen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
14.11.2014 at 15:08 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: enorme Erhöhung der anrechenbaren Kosten nach Schadensfall

Hallo flippi88,

da jetzt offenbar eine Verdoppelung des Architektenhonorars im Raum steht, würde ich diesen Sachverhalt auch mit der Versicherung absprechen. Schließlich sollten die auch mit der gefundenen Honorarlösung einverstanden sein, denn sie werden es ja bezahlen dürfen. Da gibt es doch bestimmt einen Architekten auf der Versicherungsseite oder einen externen Sachverständigen, der die Sanierung "begleitet"?

Ohne nähere Einzelheiten zum "Sanierungsvertrag" zu kennen, erscheint mir die Ermittlung der anrechenbaren Kosten über die endgültigen Kosten nicht korrekt zu sein, da nicht HOAI-konform.

Viele Grüße
bento

14.11.2014 at 20:57 Uhr
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flippy88
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 14.11.2014
IP: Logged
icon Re: enorme Erhöhung der anrechenbaren Kosten nach Schadensfall

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten!

Zu Ihren Fragen:

1. Der Auftrag wurde erteilt und eine Einigung fand dem zu Folge auch statt.

2. Dem Sanierungsauftrag lag eine Kostenzusammenstellung zu Grunde, die aus den Kosten des eigentlichen Umbaus (für den ja bereits eine Kostenschätzung vorlag und den man ja nach dem Brand eigentlich nur wiederholen musste) und einer Kostenschätzung des Architekten für den zusätzlichen Brandschaden z.B. Trocknungsarbeiten und das Herausnehmen durchnässter Dämmung etc. resultierten.

3. Die Kosten, die nun für die neue Kostenberechnung herangezogen wurden, resultieren einzig aus den bisher im Sanierungsfall beauftragen und abgerechneten Unternehmerleistungen inklusive Nachträge.

Und noch eine Frage von mir:
Falls die Ermittlung der anrechenbaren Kosten über die endgültigen Kosten nicht korrekt bzw. HOAI konform ist, wie sollte das dann am besten gemacht werden?

Sorry für meine Unwissenheit, aber ansonsten habe ich mit der Materie leider nicht viel zu tun.

Viele Grüße

17.11.2014 at 10:42 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: enorme Erhöhung der anrechenbaren Kosten nach Schadensfall

Hallo flippy88,

die HOAI besagt, dass die anrechenbaren Kosten (also die Grundlage der Honorarberechnung) sich aus der "Kostenberechnung" ermittelt. Die "Kostenberechnung" ist ein feststehender Begriff und bezeichnet die Ermittlung der Kosten nach Abschluss der Entwurfsplanung (LP 3).
Für den vorliegenden Fall ist das deshalb etwas unglücklich, weil es zwar offenbar eine Kostenberechnung aus Neubauphase gibt, jedoch keine aus der Sanierungsphase, da die Leistungsphase 3 nicht erneut beauftragt wurde.

Aus diesem Grund ist es wichtig, was denn wortwörtlich vertraglich zu den Anrechenbaren Kosten vereinbart wurde, denn auch dem Architekten musste von Anbeginn an klar gewesen sein, dass es keine Kostenberechnung für den Sanierungsfall geben wird. Entweder hatte er also vor, auf Basis der vor Vertragsschluss angegebenen Sanierungskostenaufstellung abzurechnen oder im Vertrag steht, dass nach den endgültigen Kosten abgerechnet wird.
Letzteres wäre sogar möglich, falls sich das Honorar im Bereich zwischen Mindest- und Höchstsatz bewegt. Das wiederum kann man aber nur überprüfen, wenn man die Kostenberechnung kennt bzw. ermitteln kann. Im Nachhinein ist eine Ermittlung jedoch relativ "witzlos".

Falls tatsächlich zu Sanierungsbeginn nicht erkennbar war, dass eine Schimmelsanierung erforderlich wird, hielte ich eine Abrechnung nach Kostenfeststellung sogar vertretbar, sofern der Vertrag nichts Gegenteiliges aussagte.
Und da die Versicherung offenbar die Kosten übernimmt, sollte auch kein finanzieller Schaden entstehen.

Viele Grüße
bento

17.11.2014 at 20:01 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : enorme Erhöhung der anrechenbaren Kosten nach Schadensfall
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