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dergiss
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Beiträge: 8
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Architektenhonorar Elektro/Sanitär & Budget
Hallo,
ich habe die Schlussrechnung des Architekten erhalten. Der Vertrag wurde auf Basis HOAI Stand 2009 geschlossen.
Werden Elektro- und Sanitär (inkl. Heizung) mit in die anrechenbaren Kosten einbezogen ? Ich meine mich zu erinnern, dass dies nicht der Fall ist, finde aber nun entsprechende Klarstellungen nicht. Die eigentliche Planung hat jeweils der Elektrotechniker und Sanitär gemacht, aber nicht abgerechnet. Bauleitung hatte zT der Architekt gemacht.
Wie ist es bei Budgetüberschreitungen durch falsche Schätzung des Architekten ? Fließt dann nur das jeweilige Budget ein plus Toleranz laut HOAI ?
Schon einmal lieben Dank für die Antworten
[Edited by dergiss on 04.12.2014 at 07:22 Uhr]
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04.12.2014 at 07:20 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Architektenhonorar Elektro/Sanitär & Budget
quote: dergiss wrote:
Werden Elektro- und Sanitär (inkl. Heizung) mit in die anrechenbaren Kosten einbezogen ?
Ja, siehe § 32 Abs.2 HOAI 2009: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#31ii[/url]
quote: dergiss wrote:Wie ist es bei Budgetüberschreitungen durch falsche Schätzung des Architekten ? Fließt dann nur das jeweilige Budget ein plus Toleranz laut HOAI ?
Grundlage der anrechenbaren Kosten ist die Kostenberechnung (Kostenermittlung nach Abschluss der Entwurfsplanung in LP 3). Änderungen werden für die a.K. nur kostenmäßig fortgeschrieben, wenn es sich um Änderungswünsche des Bauherrn handelt.
Budgets kennt die HOAI nicht, was aber nicht bedeutet, dass nicht vertraglich etwas dazu geregelt sein darf.
Viele Grüße
bento
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04.12.2014 at 20:47 Uhr |
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dergiss
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 31.07.2011
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Re: Re: Architektenhonorar Elektro/Sanitär & Budget
Vielen Dank für die Informationen.
quote:
Ja, siehe § 32 Abs.2 HOAI 2009: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#31ii[/url]
Um dies an einem Beispiel festzumachen: Die Elektrokosten betragen €100.000. Davon werden 25% vollangesetzt und die darüber hinausgehenden Kosten zu 50%. Dies würde hier dann zu anrechenbaren Kosten in Höhe von €62.500 (€25.000 zu 100% und 50% von €75.000). Ist mein Verständnis richtig ?
quote:
Grundlage der anrechenbaren Kosten ist die Kostenberechnung (Kostenermittlung nach Abschluss der Entwurfsplanung in LP 3). Änderungen werden für die a.K. nur kostenmäßig fortgeschrieben, wenn es sich um Änderungswünsche des Bauherrn handelt.
Budgets kennt die HOAI nicht, was aber nicht bedeutet, dass nicht vertraglich etwas dazu geregelt sein darf.
Viele Grüße
bento
Eine solche Kalkulation liegt uns vor, d.h. die Werte pro Gewerk hierin geben den Maximalbetrag vor. Sofern dann in der Ausschreibung Einsparungen (Berechnung waren €10.000, nachher hat es aber nur €5.000 gekostet) kamen, wird dies dann für den Bauherrn oder den Architekten gewertet ?
Was passiert, wenn ein Gewerk nicht geplant wurde, weil es schlicht und einfach vom Architekten in der Kostenplanung in LP3 nicht enthalten war, jedoch in allen Plänen vorab bereits enthalten war ?
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04.12.2014 at 22:05 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Re: Re: Architektenhonorar Elektro/Sanitär & Budget
quote: dergiss wrote:
Um dies an einem Beispiel festzumachen: Die Elektrokosten betragen €100.000. Davon werden 25% vollangesetzt und die darüber hinausgehenden Kosten zu 50%. Dies würde hier dann zu anrechenbaren Kosten in Höhe von €62.500 (€25.000 zu 100% und 50% von €75.000). Ist mein Verständnis richtig ?
Nein!
Annahme:
Sonstige a.K. 300.000,- €
Kosten der KG 400: 100.000,-€
--> Anteil der TGA-Kosten der zu 100% eingeht:
300.000,- € x 25% = 75.000,-€
Anteil der TGA-Kosten der zu 50% eingeht:
(100.000,- - 75.000,-) x 50% = 12.500,-€
--> gesamte a.K.: 300.000,- + 75.000,- + 12.500,- = 387.500,- €
quote: dergiss wrote: Eine solche Kalkulation liegt uns vor, d.h. die Werte pro Gewerk hierin geben den Maximalbetrag vor. Sofern dann in der Ausschreibung Einsparungen (Berechnung waren €10.000, nachher hat es aber nur €5.000 gekostet) kamen, wird dies dann für den Bauherrn oder den Architekten gewertet ?
Wenn es sich tatsächlich um die Kostenberechnung (Achtung: feststehender Begriff mit bestimmter Definition) handelt und der AG keine nachträglichen Änderungen mehr hatte, dann wird das Honorar danach berechnet, egal ob die Maßnahme zum Schluss teurer oder preiswerter wird.
quote: dergiss wrote: Was passiert, wenn ein Gewerk nicht geplant wurde, weil es schlicht und einfach vom Architekten in der Kostenplanung in LP3 nicht enthalten war, jedoch in allen Plänen vorab bereits enthalten war ?
Wie soll ich das verstehen?
Ist das Gewerk ohne Planung gebaut worden oder garnicht?
Honorarmäßig ist es zumindest ein Problem des Planers, wird also nicht berücksichtigt, weil es in der Kostenberechnung nicht enthalten war, aber lt. Planung vorgesehen war.
In solchen Fällen stellt sich oftmals die Frage, welcher planerische Leistungsumfang tatsächlich beauftragt war, denn das ist eigentlich nur aus dem Vertrag herleitbar, niemals aber aus der HOAI. Hilfsweise könnte man vielleicht noch das Ergebnis der LP 3 (Entwurfsplanung) heranziehen, denn die Kostenberechnung ist die Kostenermttlung auf dem Planungsstand der Entwurfsplanung und das sollte ja genau das sein, was der Bauherr haben möchte.
Viele Grüße
bento
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05.12.2014 at 22:02 Uhr |
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dergiss
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 31.07.2011
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Re: Re: Re: Re: Architektenhonorar Elektro/Sanitär & Budget
Vielen Dank für die Antworten.
Es wurde zwar ein Kamin in allen Plänen geplant, aber in den Kosten nicht aufgeführt.
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05.12.2014 at 22:30 Uhr |
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