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kanal62
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.01.2015
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Umbauzuschlag in der Kanalsanierung
Guten Tag,
geplant ist eine Kanalsanierung für einen Regenwasserkanal ca. DN 3100/2100, mit stets wechselnden Dimensionen auf einer gesamtlänge von ca. 700m.
.Der Kanalsoll im Spritzbetonverfahren renoviert werden.
Auf das Honorar wurde ein Umbauzuschlag von 20% gewährt. Eine mitzuverarbeitende Bausubstanz wurde nicht angesetzt. Der planerische Mehraufwand wurde durch die Erhöhung der Honorarzone (4) abgebildet.
Ist dieser Ansatz korrekt?
Kann man einen Umbauzuschlag gewähren oder handelt es sich um eine Instandsetzung?
Was ist mit einem Instandsetzungszuschlag?
Muss die vorhandene Bausubstanz immer mit berücksichtigt werden?
MfG kanal62
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13.01.2015 at 15:12 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag in der Kanalsanierung
quote: kanal62 wrote:
Der planerische Mehraufwand wurde durch die Erhöhung der Honorarzone (4) abgebildet. Ist dieser Ansatz korrekt?
Mehraufwand gegenüber welchem "Normal"-Aufwand? Die Honorarzone ergibt sich allein aus der Schwierigkeit der Planungsaufgabe, das ist in diesem Fall die Sanierung und kein Neubau. Die Objektlisten sind für das Bauen im Bestand nicht zu gebrauchen; die Honorarzone ist beim Bauen im Bestand immer durch Bewertung der Planungsschwierigkeiten (hier nach § 44) zu ermitteln.
quote: Kann man einen Umbauzuschlag gewähren oder handelt es sich um eine Instandsetzung?
Das kommt darauf an, ob Sie den Kanal umbauen, d.h. umgestalten (andere Konstruktion / Geometrie / Hydraulik), seinen Gebrauchswert nachhaltig erhöhen (Modernisierung) oder ihn lediglich wieder in einen Zustand versetzen, den er bei der erstmaligen Errichtung hatte (Instandsetzung). Siehe hierzu auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1962&page=0#7522 mit einem Ausatzzitat bzgl. der HOAI 2009 (Ansatz Instandsetzungszuschlag ist mit der HOAI 2013 wieder gändert).
quote: Was ist mit einem Instandsetzungszuschlag?
Den kann man nach § 12 HOAI bei vorliegenden Instandsetzungen für Lph. 8 ansetzen.
quote: Muss die vorhandene Bausubstanz immer mit berücksichtigt werden?
Wenn sie technisch (gestalterisch dürfte bei Kanälen entfallen) mitverarbeitet wird, im Prinzip ja. Unter technischer Mitverarbeitung wird die konstruktive Verbindung des neu Gebauten mit dem Bestand verstanden. Also: wenn Sie das bestehende Kanalrohr nutzen, um dort eine Verbindung des Spritzbetons z.B. mittels eingedübelter Haken vorzunehmen, wird das vorhandene Kanalrohr in solcher Wandstärke technisch mitverarbeitet, wie es für die Befestigung notwendig ist (mit Abminderungsfaktoren zum Bestandswert). Bleibt der Spritzbeton mit seiner Bewehrung von alleine "in Form", d.h. wird das vorhandene Kanalrohr nur als verlorene Schlung verwendet, wird es technisch-konstruktiv nur als Schalungsersatz verwendet.
Wenn Sie vorhandene Bausubstanz NICHT ansetzen und damit ein Honorar berechnen, das unterhalb der HOAI-Mindestsätze liegt, ist das nach HOAI nicht zulässig. Bei solchen Maßnahmen ist allerdings die Bewertung der notwendigen Teilleistungen aus den Lph. 1-8 sehr individuell vorzuenhmen, so dass der Nachweis der Mindestsatzunterschreitung schwer zu führen sein dürfte.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.01.2015 at 10:44 Uhr |
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kanal62
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.01.2015
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Re: Re: Umbauzuschlag in der Kanalsanierung
Der Kanal ist in einem stark sanierungsbedürftigem Zustand. Die Standsicherheit ist gefährdet. Bei der Sanierung wird meiner Meinung nach der Gebrauchswert nachhaltig erhöht. Damit sollte doch ein Umbauzuschlag gewährt werden können?
Kanal62
[Edited by kanal62 on 15.01.2015 at 16:45 Uhr]
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15.01.2015 at 16:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag in der Kanalsanierung
Wenn die ursprüngliche Gebrauchstüchtigkeit / Standsicherheit mit der Maßnahme "nur" wieder erreicht wird, ist es eine Instandsetzung.
Wenn die Gebrauchstüchtigkeit nachhaltig erhöht wird, ist es eine Modernisierung (honorartechnisch analog Umbau).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.01.2015 at 20:35 Uhr |
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