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flexistone
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.01.2015
IP: Logged
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Nebenkostenpauschale ohne Vereinbarung
Wir haben vom Architekten für unser Bauvorhaben folgendes "Angebot" erhalten:
Sehr geehrter Herr XXX,
die Stadt XXXXXXXXX fordert für Ihr Bauvorhaben eine Entwässerungsplanung.
Wir bieten Ihnen gerne diese Leistung nach Zeitaufwand an.
Für die Entwässerungsplanung im M 1:100 würden wir schätzungsweise 20 Arbeitsstunden benötigen. Der
Stundensatz beträgt € 85,00 zuzügl. ges. MwSt.
Wir bitten um kurze Auftragserteilung.
Jetzt haben wir eine Rechnung über 23 Stunden + 5% Nebenkostenpauschale erhalten.
Die Tatsache, das der Architekt sich bei seiner "Schätzung" um 15% vertan hat, nehme ich mal als leider lästige Berufspraxis vorweg.
Was mich aber ärgert, dass hier nochmals 5% on Top kommen - in Form einer Nebenkostenpauschale, die sich im Angebot nirgendwo findet.
Meine Frage: Macht es Sinn, sich mit dem Architekten darüber zu streiten - sprich soll ich es einfach "schlucken"?!
Vielen Dank für die Hilfe bereits im Voraus.
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15.01.2015 at 21:56 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Nebenkostenpauschale ohne Vereinbarung
Hallo flexistone,
Entwässerungsplanungen fallen unter die HOAI und sind auch danach abzurechnen.
Ob sich die Stundenabrechnung im Bereich zwischen Mindest- und Höchstsatz bewegt (und nur dann wäre sie zulässig), kann anhand der vorliegenden Angaben nicht gesagt werden.
Wenn keine Vereinbarung zu den Nebenkosten getroffen wurde, sind diese nach § 14 Abs. 3 HOAI 2013 auf Nachweis abzurechnen.
Viele Grüße
bento
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15.01.2015 at 23:40 Uhr |
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flexistone
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.01.2015
IP: Logged
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Re: Nebenkostenpauschale ohne Vereinbarung
Hallo bento,
vielen Dank für die Antwort.
Welche Angaben sind/wären nötig, um die Frage nach Mindest- und Höchstsatz zu beantworten?
Es wurde keine Vereinbarung zu Nebnekosten getroffen - zumindest nicht hinsichtlich der Vereinbarung für die Entwässerungsplanung. Im "allgemeinen" Architektenvertrag über die Errichtung des EFH ist eine Vereinbarung über 5% pauschal. Gilt diese dann für alle anderen Verträge/Vereinbarungen dann auch automatisch?
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15.01.2015 at 23:43 Uhr |
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