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nicoleinberlin
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 07.08.2012
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Überwachung Gesamtbudget
Liebe Leute,
aktuell haben wir das Problem, dass der Bauherr möchte, dass das Gebäude, welches wir planen, größer werden soll. Allerdings soll das Gesamtbudget eingehalten werden. Die Überwachung des Gesamtbudgets (inkl. Honorare) liege in der Verantwortung des Architekten. Das bedeute, dass die Baukosten so zu reduzieren seien, dass die Honorare für die Umplanung nicht zu einer Überschreitung des Budgets führen. Ist diese Haltung rechtens? Wenn nein, wieso nicht?
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27.01.2015 at 13:37 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
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Re: Überwachung Gesamtbudget
Das Planungsziel war vorgegeben (Größe des Gebäudes) und für DIESES Ziel war ein Budget festgelegt.
Natürlich ist es prinzipiell erst einmal zulässig, dass der AG von diesen zwei Parametern des Ihnen erteilten Auftrags EINEN ändern möchte (Größe), den anderen (Budget) aber nicht. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, darüber zu beraten, welche Auswirkungen die Veränderung planerischen Zielvorgaben auf das Budget hat. Kann das Budget nicht mehr eingehalten werden, sind Sie verpflichtet, über Möglichkeiten der Anpassung der Planung zu beraten, also z.B. Vereinfachung und damit Verbilligung der Bauweise usw. Am Schluss ist es dann Sache (aber auch Pflicht) des AG, sich zu entscheiden: größer aber einfacher, oder wie oder was. Lässt sich für die neu gewünschte Größe überhaupt keine Möglichkeit schaffen, das gewünschte Budget einzuhalten, muss das ebenfalls klipp und klar kommuniziert werden.
Ihr Honorar - falls nach HOAI vereinbart - richtet sich natürlich immer nach den Baukosten. Wenn diese sich erhöhen und sich deshalb auch das Honorar erhöht, dann ist das nun einmal so. Natürlich kann sich dann gerade dadurch eine Budgetüberschreitung ergeben. Die Lösung ist dann über Planungsalternativen zu suchen, aber natürlich nicht über Honorarverzicht. Dann käme man sicherlich zu einer Mindestsatzunterschreitung und die Honorarabsprache wäre sowieso unwirksam.
Sollte ich den Kern Ihrer Frage noch nicht richtig getroffen haben, fassen Sie bitte nochmal nach.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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29.01.2015 at 16:32 Uhr |
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nicoleinberlin
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 07.08.2012
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Re: Überwachung Gesamtbudget
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Der 2. Teil der Frage ist verloren gegangen. Es geht darum, dass der Bauherr möchte, dass das Honorar für die Umplanung auf das Gesamtbudget angerechnet wird. Das bedeutet, dass die Baukosten sich mit jeder Umplanung reduzieren. Er versteht die Verantwortung für das Honorar als Teil der Gesamtbudgetverantwortlichkeit.
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29.01.2015 at 17:01 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Überwachung Gesamtbudget
Also ich bin mir immer noch nicht sicher, ob ich den zentralen Punkt des Problems richtig verstehe.
Ich verstehe Sie so,
- dass sich die Budget-Vorgabe auf die GESAMTkosten bezieht, also Bau+Planung,
- und dass das Budget trotz Veränderung der Planungsvorgabe nicht verändert werden soll.
Dann muss in der Tat auch das Zusatzhonorar für die Umplanung noch in das Budget passen, richtig. Dadurch verringert sich dann aber zwangsläufig der Spielraum für die Bauausführungskosten (was natürlich in Widerspruch dazu steht, dass das Vorhaben größer werden soll). Damit wird dann das Beratungs- und Handlungsschema für Sie in Gang gesetzt, wie in der ersten Antwort beschrieben.
Es ist aber richtig, dass Ihre originäre Verpflichtung zum Kostenmanagement und Kostenkontrolle bei einer Budgetvorgabe für den Gesamtbetrag aus Bau- plus Planungskosten bedeutet, dass Sie auch das Zusatzhonorar für die Umplanung in die Grenzen des vorgegebenen Budgets packen müssen.
Das kann dann zum Ergebnis führen, dass die Gesamtaufgabe nicht mehr funktioniert, also der erwünschte Gesamterfolg nicht erreicht werden kann. Das muss man dann dem AG klar sagen und Alternativen vorschlagen.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
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29.01.2015 at 17:37 Uhr |
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nicoleinberlin
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 07.08.2012
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Re: Überwachung Gesamtbudget
Vielen Dank. Das habe ich jetzt verstanden.
Ist die Überwachung des Gesamtbudgets (Planung und Bau) in den Grundleistungen der HOAI für die Objektplanung enthalten oder handelt es sich dabei um eine besondere Leistung?
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29.01.2015 at 17:44 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
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Re: Überwachung Gesamtbudget
Das ist Bestandteil der Grundleistungen. Beachten Sie dazu auch die in der HOAI 2013 konkretisierten Formulierungen in den Leistungsbildern, insbes. 6 und 7 der HOAI. Ausgesprochen aufschlussreich ist auch eine Lektüre des Textteils der DIN 276. Der Planungsvertrag ist ein Werkvertrag. Die geschuldete Leistung muss mindestens den anerkannten Regeln der Technik genügen. Hinsichtlich der von Ihnen geschuldeten Kostenplanung und -steuerung hat deshalb, über die Formulierungen in den Leistungsphasen der HOAI hinaus, die DIN 276 eine Ihre vertragliche Leistungspflicht konkretisierende Bedeutung. Und da steht durchaus Erhellendes!
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
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29.01.2015 at 19:24 Uhr |
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nicoleinberlin
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 07.08.2012
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Re: Überwachung Gesamtbudget
Danke!
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30.01.2015 at 11:18 Uhr |
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