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HOAI.de - Forum : Allgemeines : HOAI Abrechnung
Beitrag von Nachricht
Statiker89
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.02.2015
IP: Logged
icon HOAI Abrechnung

Hallo alle Zusammen!
ich folge hier schon ziemlich lange den Beiträgen und wende mich nun mal als Student mit einer Frage an euch.
Wenn ich eine HOAI Abrechnug mache und eine Honorarzone mit 50% über den Mindestsatz vorliegt und es sich um eine Sanierung handelt...kann ich dann noch mal die 20% für die Sanierung aufschlagen oder sind die schon in den 50% abgegolten? Vielen Dank für eure Hilfe.

09.02.2015 at 19:58 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: HOAI Abrechnung

"...und eine Honorarzone mit 50% über den Mindestsatz vorliegt"....

Das ist erläuterungsbedürftig. Die HonorarZONE hat mit dem HonorarSATZ nichts zu tun. Innerhalb jeder Zone gibt es den Mindest-, Mittel- und Höchstsatz.

Was ist gemeint?

Generell:
Das Honorar kann individuell vereinbart werden unter Zuhilfenahme verschiedener "Stellschrauben". Sie können z.B. die Honorarzone IV vereinbaren, obwohl objektiv nur III richtig wäre, Sie können den Honorarsatz mit Mittel- oder Höchstsatz vereinbaren, die Höhe des Umbauzuschlags und andere Dinge.
Alles zusammen darf aber DENJENIGEN Betrag nicht überschreiten, der sich innerhalb der objektiv richtigen Honorarzone anhand des dortigen Höchstsatzes ergäbe. Dabei ist der Umbauzuschlag mit 20% zwingender Bestandteil des Honorars, sofern er nicht ausdrücklich mit einem geringeren Prozentsatz (bis zu 0) vereinbart wurde. Wenn also eine Honorarvereinbarung vorliegt, die dazu führt, dass zusätzlich mit dem anzuwendenden Umbauzuschlag der Höchstsatz der objektiv richtigen Honorarzone überschritten wird, dann ist die Honorarvereinbarung unwirksam. Die Rechtsfolge ist allerdings nicht, dass die Honorarvereinbarung damit generell entfällt (wie das z.B. bei einer wegen Unterschreitung der Mindestsätze unwirksamen Vereinbarung der Fall ist), sondern der Honoraranspruch wird "nur" nach oben begrenzt auf den Höchstsatz, berechnet in der objektiv geltenden Honorarzone. Es "passiert" also nichts wirklich "Schlimmes".

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

12.02.2015 at 12:30 Uhr
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Maddin2020
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 30.04.2015
IP: Logged
icon Re: HOAI Abrechnung

Es kommt immer wieder auf den genauen Vertrag an, wie er geschlossen wurde.

30.04.2015 at 09:44 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : HOAI Abrechnung
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