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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Was darf der Architekt für (nicht erbrachte) Leistungen verlangen? Ohne Vertrag
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heislebauer
Level: Gast
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icon Was darf der Architekt für (nicht erbrachte) Leistungen verlangen? Ohne Vertrag

Hallo zusammen und erst einmal dankeschön für den Betrieb eines solchen Forums!

Wir haben unseren Architekten gestern gefeuert nachdem er die Frechheit des Jahrtausends verbrochen hat und möchten nun gerne wissen, welche Kosten für diese Aktion auf uns zukommen können.

Erst mal zur detaillierten Historie:

Im Mai 2014 meldeten wir uns und sagten, wir wollten das Dachgeschoss ausbauen, Dachgauben drauf setzen und ein Kinderzimmer, ein kleines Bad sowie ein großes Wohzimmer reinmachen. Wir stellten von Anfang an klar, dass der Architekt mit dem gesamten Dachumbau beauftragt werden sollte, den gesamten Innenausbau wollten wir übernehmen. Der Architekt war da, nahm alles auf, und wies uns schon mal darauf hin, dass wir auch gleich die Heizung mitmachen könnten, wir sollten uns das überlegen. Baubeginn sollte nach unserem Wunsch im Frühjahr 2015 sein, also hatten wir uns ja (eigentlich) früh genug gemeldet. Er meinte wir könnten auch schon im Winter anfangen, da die Dachdecker da leichter verfügbar seien. Wir stimmten zu.

Nach sechs Wochen, in denen wir NICHTS hörten habe ich mich gemeldet. Der Architekt sagte uns, er sei bis auf die erste Hochrechnung fertig und wir könnten dann den nächsten Termin machen. Wir grinsten und dachten uns, ja klar, fertig bis auf die Berechnung, der hat bestimmt noch gar nix gemacht. Da fanden wir das noch lustig.

Ende Juli (nachdem ich nochmal nachgefragt habe) kam er dann mit einer ersten CAD-Zeichnung, die Dachgauben etc. natürlich nicht so wie wir das wollten, war ja auch nur ein erster Grobentwurf (steht auch so drauf). Wir sagten ihm, dass wir uns auch dafür entschieden hatten, auch die Heizung mitmachen zu lassen. Die erste Hochrechnung sah uns nach einer sehr sehr optimistischen Grobschätzung aus, die auch offensichtlich nur auf Erfahrungswerten basierte, nicht wirklich aus irgendwelchen berechneten Materialien oder so. Wir fragten ihn, wie viel er denn koste, er sagte normal 14% der Summe, für uns aber nur 10%. Wir hätten ihm lieber die 14% gezahlt, wenn er seine Arbeit dafür gemacht hätte. Wir hätten auch nie nach einem Rabatt gefragt, wir legen mehr Wert auf Leistung.

Wir sprachen ab, dass wir den Grobentwurf mit in den Urlaub nehmen, uns das nochmal in aller Ruhe anschauen und eigene Wünsche eintragen.

Ende September meldeten wir uns also wieder (hier gehen also 8 Wochen Verzögerung auf unsere Kappe) mit unseren konkreten Wünschen. Im Oktober war dann der nächste Termin. Von der Heizung wusste der Architekt nix mehr (…wenn wir ihm das gesagt hätten, dass wir das auch wollen, hätte er natürlich was mitgebracht…). Er nahm unsere Änderungswünsche in der Planung entgegen (größere Dachgauben, andere Raumaufteilung – da gaben WIR ihm handgezeichnete Pläne!) und versuchte uns zu einer Fußbodenheizung zu überreden. Da wir auf dem Wohnstock keine Fußbodenheizung haben und entsprechend zwei Vorlauftemperaturen gebraucht hätten waren wir dagegen.

Im November hatten wir dann noch einen Termin, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Er sagte, der nächste Schritt sei, ein Baugesuch einzureichen, da das recht lange dauere und wir nach der Einreichung genügend Zeit für eine Feinplanung hätten. Wir waren wieder einverstanden, nahmen uns aber vor, beim nächsten Termin einen Vertrag mit ihm zu machen, um das Ganze dann auch mal schriftlich festzuhalten.

Ende November schrieb ich ihm eine Mail mit Inhalt, dass wir uns definitiv gegen eine Fußbodenheizung entschieden hätten und dass wir bei unseren Änderungswünschen ein Dachfenster vergessen hätten. Er schrieb zurück, Dachfenster sei kein Problem, Fußbodenheizung ist ja aber soooooo sparsam.

Mitte Dezember erhielten wir eine Rechnung vom Landratsamt über die Beantragung von Lageplänen. Kommentarlos. Haben die einfach mal bezahlt.

Am Silvesterabend geschah dann das Malheur: Die uralte Heizung Baujahr 1966 begann, Öl zu spucken. Wir holten uns einen Heizungsbauer, um eine Notlösung hinzumachen und sagten, die Heizung fliegt eh raus. Nach den Heiligen Drei Königen meldeten wir das natürlich sofort auch dem Architekten (naja, als wir ihn ein paar Tage später endlich erreichten), dass die Sache mit der Heizung beschleunigt werden müsste.

Am Termin heute vor drei Wochen sagte er uns, dass der arme Tropf nach Weihnachten zwei Wochen krank war und dass das mit dem Lageplan ja sooooooo lange gedauert hätte, sonst wäre das Baugesuch ja schon längst fertig. (ach ja?!) Und er zeigte uns Unmengen von Youtube-Videos über Fußbodenheizungen und hatte einen ganzen Stapel Ausdrucke vom Internet dabei. Wir entschieden uns hopplahopp aus der Not heraus, unfreiwillig doch beim Öl zu bleiben. Eigentlich wollten wir auf Wärmepumpe umsteigen, aber das hätte schlichtweg zu lange gedauert, das zu planen. Er sagte, ich(!) solle Heizungsbauer auswählen (hab ich ihm per Mail geschickt), an die er eine Ausschreibung schicken solle. Die mache er binnen einer Woche fertig.

Dann wieder mal zwei Wochen Funkstille. Und die Notlösung an der Heizung versagte bei -15°. (schwäbische Alb – nachweislich kälter als auf der Zugspitze!) Ölgestank im ganzen Haus und bei jedem Zünden eine ordentliche Verpuffung. Im Zehn-Minuten-Takt, auch bei Nacht.

Heute vor einer Woche hat mein Mann ihn erreicht und gefragt, was mit der Ausschreibung denn sei und warum das so lang dauere. Der Architekt sagte ihm, die Ausschreibung sei fertig und wir müssten nur noch auf die Angebote warten. Das könne bis Ende dieser Woche dauern. Mein Mann teilte ihm den aktuellen Stand der Heizung mit dem Hinweis, er möge das doch bitte beschleunigen.

Nach diesem Telefonat stellten wir fest, wie wenig wir eigentlich darüber wussten, was der Mann da eigentlich treibt. Wir hatten die Ausschreibung ja nicht mal gesehen. Also war die Frage, was da denn eigentlich drin steht. Mit dieser Frage rief ich letzten Donnerstag da an. Er murmelte was von 19 kW. Ich fragte, anhand welcher Berechnungen er das ausgewählt hatte. Er meinte das sei Standard für ein Einfamilienhaus. Ich schloss daraus, dass nichts berechnet war. War mir in dem Moment egal, wir brauchen eine Heizung. Ich fragte nach, ob auch die Solaranlage drin sei. Er wirkte irritiert meinte dann aber, ja, die sei auch drin. Er sagte mir zu, mir die Ausschreibung sofort(!) weiterzuleiten. (das war meinerseits schon ein Moment des Aufatmens – wenn er das zusagt, muss es ja tatsächlich was geben, dachte ich…) Auf meine Frage, ob wir schon mal einen Termin machen könnten, um die Angebote Ende dieser Woche zu besprechen, antwortete er, nein, er melde sich aber sofort(!!!), wenn er mindestens zwei Angebote da liegen habe, sonst mache ein Vergleich ja wenig Sinn. Ich wies ihn darauf hin, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nur stank, sondern wirklich beängstigende(!!!) Geräusche machte. Ein weiteres Ziel mit dem gewünschten Termin wäre eigentlich gewesen, ihm mitzuteilen, dass uns sein gesamtes Vorgehen nicht vertrauenswürdig erscheint. Das hat er zwischenzeitlich auf anderem Wege auch so erfahren.

Die Verpuffungen in der Heizung wurden immer heftiger. Wir stiegen letztes Wochenende in Absprache mit dem Schornsteinfeger um auf Holzbetrieb, weil wir Angst vor unserer Heizung hatten. Wir verfügen über keinen Wärmespeicher. Wir stehen also aktuell mehrmals pro Nacht in Schichten auf, um Holz nachzufüllen.

Und ach ja: übers Wochenende herrschte wieder Funkstille…. Sollte da nicht eine Ausschreibung weitergeleitet werden…?

Mein Mann äußerte den Verdacht, den bis dahin keiner aussprechen wollte: die Ausschreibung könnte es ja gar nicht geben.

Da ich ja die Heizungsbauer ausgewählt hatte, wussten wir ja, wo die Ausschreibung überall liegen müsste. Und da fragen nichts kostet, rief mein Mann gestern zwei der fünf an. VOLLTREFFER! Keine Ausschreibung.

In einer Wut rief mein Mann erst mir an, und dann dem Architekten. Es folgte der Gipfel aller Frechheit:

Die Ausschreibung sei „so gut wie“ fertig, aber sein Drucker sei kaputt.

Ich stehe also aktuell mehrmals jede Nacht auf, und wir gehen in Schichten zur Arbeit, auf völlig unbestimmte Zeit, weil der Drucker unseres Architekts kaputt sei. (Lügner)

Mein Mann reagierte, wie es sein gutes Recht ist, brüllte den armen Tropf mit dem kaputten Drucker am Telefon in Grund und Boden und entzog ihm jegliche Aufträge, also sowohl die Ausschreibung, als auch alles, was im Dachgeschoss hätte folgen sollen. Er bat um einen Termin am Samstag zur Klärung. Wir haben darauf bisher keine Antwort. Aber wir haben ja Rechtschutz.

Trotz Rechtschutz hier nun also vorab meine Frage: was kann der Architekt für seine Leistungen (die sich in unseren Augen ja nur auf einen ersten Grobentwurf beziehen können) von uns verlangen?

Und muss ich so ein Verhalten normal finden?!

10.02.2015 at 20:35 Uhr
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hoearc
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Beiträge: 158
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icon Re: Was darf der Architekt für (nicht erbrachte) Leistungen verlangen? Ohne Vertrag

Wurde denn schon einmal über ein Budget für die Baumaßnahme gesprochen?

Haben Sie mit dem Architekten irgendwann über Dinge wie Honorarzonen , Zuschläge oder Nebenkosten gesprochen?

11.02.2015 at 22:40 Uhr
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heislebauer
Level: Gast
Beiträge: 158
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icon Re: Was darf der Architekt für (nicht erbrachte) Leistungen verlangen? Ohne Vertrag

Hallo!

Nein, über ein Budget wurde nicht gesprochen, so weit waren wir noch nicht einmal. Über Leistungsphasen, Zonen, Zuschläge usw. ebenso wenig. Nachdem ich mich hier zwischenzeitlich eingelesen habe, bin ich selbst irritiert, dass der Architekt bereits ein Baugesuch einreichen wollte, da wir ja eigentlich nicht über Phase 2 hinaus sein dürften (oder...?)

Auf die Frage, ob wir Kontakt zur Bank aufnehmen sollten, um Budget etc. abzuklären, teilte der Architekt uns im November mit, das hätte noch Zeit, er teile uns mit, wann wir so weit seien.

Zwischenzeitlich gibt es noch mehr *rotzfreche* Nachrichten vom Architekten. Er hat eine ganze DIN A4-Seite mit Ausreden formuliert, warum er uns angelogen hat bezüglich der Ausschreibung für die Heizung. (Drucker funktioniert jetzt also wieder) Die Kündigung müsse er wohl akzeptieren ist das Schlusswort. Trotzdem befand sich im Anhang die Ausschreibung. Die hat er auch trotzdem fleißig an die Heizungsbauer versandt. Ich denke daher, er wird die Ausschreibung doch tatsächlich auch mit abrechnen wollen.

Uns liegt wie beschrieben nichts(!!!!) vor, außer dem allerersten Grobentwurf, einem ganz ganz groben Überschlag der Kosten (ohne Heizung und Änderungen), eine Rechnung vom Landratsamt für Lagepläne, sowie Internetausdrucke zum leidigen Thema Fußbodenheizung. Und seit gestern Abend die Ausschreibung zur Heizung, obwohl wir den Auftrag zwischenzeitlich aus dem Notfall heraus an einen Heizungsbauer gegeben und ihm die Ausschreibung am Montag untersagt haben. Erkennbare Leistung gab es mit Vorentwurf und Grobschätzung also nur bis Ende Juli.

12.02.2015 at 20:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Was darf der Architekt für (nicht erbrachte) Leistungen verlangen? Ohne Vertrag

Vorschlag zur Heizung: prüfen Sie die Angebote der Heizungsfirmen und regeln Sie das mit der neuen Heizung evtl. direkt mit dem Heizungsbauer Ihres Vertrauens; sollten Sie sich das nicht zutrauen, fragen Sie in Ihrem Umkreis, wer sich damit auskennt und lassen sich unterstützen. Oder Sie gehen zu einem Fachbüro für die Planung technischer Gebäudeausrüstung, da sollten SIe das auf jeden Fall kurzfristig geregelt bekommen (kostet was, ist dann aber uach professionell gemacht).

Ob und wenn ja wie viel dem Planer an Honorar für seine erbrachten Leistungen zusteht, kann von vielen Faktoren im einzelnen abhängen.

Deshalb folgender Vorschlag zur Honorierung: wenn der Planer für seine Leistungen Geld möchte, fordern Sie ihn auf, eine "prüffähige Rechnung nach HOAI" vorzulegen und die erbrachten Grundleistungen im Einzelnen zu belegen. Dann kann man weiter schauen.

Darüber hinaus macht es m.E. wenig Sinn, zu spekulieren, was dem Planer möglicherweise zusteht. Denn für eine Honorarabschätzung sind sowohl die ebrachten Leistungen als auch mögliche anrechenbare Kosten völlig unklar.

Und noch ein guter Rat für Sie (für den nächsten Anlauf) und alle Leser, die Ähnliches vorhaben:

1. Informieren Sie sich über typische Planungsleistungen bei Umbauten (in der Bibliothek oder Buchhandlung Ihrer Umgebung gibt es vielfältige Auswahl dazu). Nehmen Sie sich genug Zeit, sich vor der Beauftragung eines Planers damit zu befassen.

2. Überlegen Sie sich, wie Sie Ihren Planer auswählen (Referenzen? Empfehlungen? Tolle Pläne? Termintreue? Kostentreue? Gute Bauüberwachung? Rundum zufriedene andere Kunden? Was ist Ihnen am wichtigsten?).

3. Machen Sie, wenn ein Planer "passt" (sympathisch ist usw.), vor Beginn der Planungsarbeiten einen Vertrag, in dem Sie vor allem regeln
- was gemacht werden soll und was Ihnen dabei wichtig ist
- welches Budget Sie maximal haben und für wieviel Geld er planen soll (70 oder 80% des Budgets? Reserven lassen!)
- welche Zeitvorstellungen Sie haben

aber möglicherweise erst mal in kleinen Stufen:
a) bis zur Vorplanung (lesen Sie mal http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage10 dazu),
b) bis zur Genehmigungsplanung,
c) bis zur Mitwirkung bei der Vergabe oder gleich einschließlich Objektüberwachung

Im Wesentlichen bestimmt der Vertrag die geschuldeten Leistungen! Die HOAI ist nur eine Preisverordnung für einige typische Planungsleistungen; festlegen, was Sie wollen, müssen Sie immer selbst! Und wenn Sie das festgelegt haben, wird es auch einfacher, hinterher zu sagen, ob der Planer das getan, hat was er tun sollte (und dafür Honoraranspruch hat) oder nicht.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.02.2015 at 22:10 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Was darf der Architekt für (nicht erbrachte) Leistungen verlangen? Ohne Vertrag

Nachsatz an Heislebauer:

Herrn Doells Vorschlägen kann ich nur beipflichten.

Um Ihnen die Angst zu nehmen:
Es ist für Architekten und Fachplaner (Heizung, Statik und so weiter) durchaus machbar, Ihnen VOR Beginn der Arbeiten ein Angebot mit Vertragsbedingungen vorzulegen.
Das erspart den Beteiligten im Vorfeld eine Menge Ärger und hilft enorm, Schwierigkeiten zu klären, wenn man sich doch mal nicht mehr so gut verstehen sollte.
Das sollten Sie auf jeden Fall beim nächsten Planer verlangen.

Alles Gute dabei
hoearc

13.02.2015 at 22:44 Uhr
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