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Kerryman
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 03.04.2015
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Frage zur Honorargestaltung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Honorargestaltung:
Ein Architekt plant ein Bauvorhaben, bei dem er zunächst für das gesamte Vorhaben (Abriss Bestandsgebäude, Neubau Haus und Kleinkläranlage) für die Genehmigungsplanung bis zur Baugenehmigung einen Pauschalpreis vereinbart hatte. Da das Gebäude von unterschiedlichen Anbietern erstellt wird (Holzhaus auf klassischem Keller) wird der Architekt mit den restlichen Leistungsphasen 5-9 für den Abriss, den Keller, die Entwässerung und die Kleinkläranlage beauftragt. Wie berechnet sich hier das Honorar oder anders gefragt, bei sagen wir mal 150 000€ Baukosten für diese Arbeiten, wie hoch wird da das Architektenhonorar sein? Vielleicht kann mir hier ja jemand ein wenig weiter helfen.
Vielen Dank.
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03.04.2015 at 07:20 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Frage zur Honorargestaltung
Die Voraussetzung zur Pauschalierung eines Planungshonorars für Lph. 1-4 wurde in diesem Forum schon vielfach erörtert, schauen Sie mal mit der Such-Funktion unter dem Stichwort "Pauschalierung".
Für Lph. 5-8 wissen wir noch recht wenig zur genauen Aufteilung der Leistungen (Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung) auf evtl. mehrere Personen / Unternehmen (Ihre Frage klingt so, als solle der Planer sich nicht weiter um den Holzbau kümmern). Auch ein Holzbau braucht jedoch eine Bauüberwachung, vom ganzen Innenausbau mal ganz zu schweigen. Mehrere Gewerke (=ausführende Firmen) sind bei Gebäuden der Standard, insofern sind die Gewerbetrennungen und Bauweisen eigentlich egal; die anrechenbaren Kosten für alle Leistungssphasen richten sich nach der Kostenberechnung.
Da in einer Forumsfrage keine "EInführng in die HOAI" geleistet werden kann, wäre es wohl am einfachsten, Sie würden mal schreiben, was der Planer genau leisten soll, dafür angeboten hat und dann Ihre Frage noch mal stellen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.04.2015 at 22:58 Uhr |
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Kerryman
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 03.04.2015
IP: Logged
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Re: Frage zur Honorargestaltung
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das ganze ist recht kompliziert um hier in wenige Worte zu fassen.
Interessant ist Ihre Bemerkung "Ihre Frage klingt so, als solle der Planer sich nicht weiter um den Holzbau kümmern".
Genau das war eigentlich unser ursprünglicher Wunsch. Jedoch haben wir uns überreden lassen das gesamte Bauvorhaben von dem Architekten betreuen zu lassen mit allen Leistungsphasen der HOAI ausgenommen unseren Eigenleistungen. Hier klingt für Sie vermutlich schon heraus, dass wir nicht zufrieden sind und genau so ist das auch.
Unser wirklich renomiertes Holzbauunternehmen bietet die Bauleitung ab Kellerdecke ebenso an. Wir wurden jedoch mit den Argumenten, dass zum Beispiel solche Details wie Dämmanschlüsse am Gebäude kontrolliert werden müssen etc. und dass es immer besser ist, die Oberbauleitung hier vor Ort zu haben und nicht am Firmensitz des Holzbauunternehmens (250km entfernt).
Letztlich hat der Architekt die Baugenehmigung an einer Stelle erwirkt an der man normalerweise nicht bauen durfte.
Diese Argumente zusammen haben uns zu dem Entschluss gebracht weiterhin an der Zusammenarbeit festzuhalten.
Alle Leistungen (Lph1-9) die Sie nannten laufen eigentlich über unseren Architekten und sind nicht auf mehrere Personen geteilt. Hier gibt es aber nun große Enttäuschung darüber vor allem wie die Bauleitung/Überwachung ausgeführt ist.
Zum Beispiel ist der Bauleiter in Urlaub gefahren, als der Montagebeginn des Holzhauses war und hatte seinen Vater (arbeitet da mit) beauftragt nach dem Rechten zu sehen obwohl schon 9 Monate vorher klar war, wann das losgeht. In dieser Woche war der Vater zwei Mal da und hat meine Frau und mich gefragt, ob genau die wichtigen Dämmanschlüsse zum Beispiel am Kamin ordnungsgemäß ausgeführt wurden da niemand da war, um dies zu kontrollieren. Da ich wahrlich kein Architekt bin kann ich solche Fragen in keiner Weise beantworten.
Seit September war der Bauleiter vielleicht 5-6 Mal auf der Baustelle...
Ich könnte jetzt viele Punkte aufzählen die mich richtig ärgern, das fürht an dieser Stelle allerdings nicht weiter. Wir sind eben im großen und ganzen mehr als enttäuscht wie das läuft und mit meinem Ausgangsthread wollte ich einfach nur herausfinden, wie hoch das Architektenhonorar gewesen wäre für die Leistungsphasen 5-9 der HOAI bei 150000€ Baukosten für den Abriss des Bestandsgebäudes, den Bau des Kellers inklusive aller Erdarbeiten, die Entwässerung und die Kleinkläranlage.
Vielen Dank im Voraus,
Kerryman
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07.04.2015 at 07:08 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Frage zur Honorargestaltung
Ok, da kann man natürlich verstehen, dass Sie bzgl. der durchgeführten Bauüberwachung nicht zufrieden sind. Das entlässt den Planer natürlich nicht aus der Haftung. Im Schadensfall haben Sie aber trotzdem den Ärger.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass deswegen etwas übersehen wurde, sollten Sie baldmöglichst einen Bausachverständigen einschalten, der das überprüft.
Die Honorarfrage kann man so nicht vollständig beantworten. Bei der Gebäudeplanung fehlt eine Angabe zur Honorarzone, evtl. ersetzt durch Angaben zum Ausbaustandard, Übliches wäre z.B. in Hz III, gehobener Ausbau in Hz IV einzustufen. Die 150.000 € Baukosten sind für die Honorarberechnung aufzuteilen in MwSt. (ist abzuziehen, wird nicht angerechnet), Kosten der Technischen Ausrüstung Abwasser (siehe unten), Wasser, Gas, Strom, ggf. Fernwärme u.a.m. sowie den Teil für die Baukonstruktion.
Abwasserleitungen und Kleinkläranlage fallen in die Kategorie Technische Ausrüstung, da kommt für die Leitungen Hz I und für die Reinigungsanlage Hz III in Frage (die HOAI kennt eine Regel zu Ermittlung des mittleren Honorars). Hierfür werden die Kosten der Leitungen und der KKA jeweils separat benötigt.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.04.2015 at 15:12 Uhr |
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