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HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : Mal wieder Bausummenüberschreitung
Beitrag von Nachricht
Kerryman
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 03.04.2015
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icon Mal wieder Bausummenüberschreitung

Hallo,

ich habe eine Frage zum oben genannten Thema:

Ein Bauherr beauftragt über seinen Architekten (der das Bauvorhaben geplant hat) ein Bauunternehmen um ein Bestandsgebäude abzureisen, den Keller und die Kleinkläranlage für einen Neubau eines Einfamilienhauses zu erstellen. Hierzu wurde ein detailiertes Angebot des Bauunternehmens vorgelegt auf das sich schließlich der Bauherr einlässt und dessen Architekt den Bauvertrag (VOB) aufsetzt. Im Vertrag werden verbindliche Ausführungsfristen und die Bausumme von ca.130 000€ vereinbart etc.

Der Vetragspartner kann bei dem Bauvorhaben nicht alle arbeiten selbst ausführen und vergibt selbst Teilaufgaben (Abreiss Bestandsgebäude und die Erdarbeiten) an andere Unternehmer.

Nachdem die Rohbauarbeiten für den Keller abgeschlossen sind, stellt sich heraus, dass deutliche Mehrkosten (15 000€) entstanden sind.

Diese rühren aus Mehrkosten für die Aushubarbeiten, eine breiter angelegte Baustraße und einem Plus an Baustahl da die statischen Vorgaben bei Vertragsunterzeichnung wohl noch nicht ganz klar waren.

Bleibt hier der Bauherr auf diesen Kosten sitzen? Er kann ja nichts dafür dass zum Beispiel nicht durch ihn beauftragte Unternehmen zu viel Erdaushub verursacht haben.

Weitere Frage: Falls im Bauvertrag eine vertraglich zugesicherte Fertigstellung aller vergebener Aufgaben vereinbart ist (KW40 2014) und Teile davon heute noch nicht erledigt sind kann man doch bei der Schlusszahlung die vereinbarte Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung einfordern oder nicht? Laut Bauvertrag ist eine Vertragsstrafe von 0,1% der Bausumme pro Verzugstag bis maximal 5% vereinbart.

Ich bin auf Antworten gespannt, vielen Dank.

03.04.2015 at 07:47 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Mal wieder Bausummenüberschreitung

Die Fragen sollte wohl der beauftragte Architekt am besten beantworten können, denn er allein kennt die genauen Umstände, z.B.:

- Festpreisvertrag oder Einheitspreisvertrag?
- Wurde tatsächlich mehr ausgeschachtet als erforderlich?
- Gab es Behinderungen, welche die Baufirma evtl. angezeigt hatte?
- Welche Vollmachten hatte der Architekt?
- Gab es einen fixen Fertigstellungstermin?
- ...........


Viele Grüße
bento

03.04.2015 at 18:39 Uhr
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Kerryman
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 03.04.2015
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icon Re: Mal wieder Bausummenüberschreitung

Danke für die Antwort schonmal.
-Es handelt sich um einen Einheitspreisvertrag.
-Es wurde mehr ausgeschachtet als erforderlich.
- Behinderungen gab es keine
-Der Architekt ist mit keinen Vollmachten ausgestattet. Er hat die komplette Bauleitung etc.
- Fixer Fertigstellungstermin hatte ich geschrieben, KW 40 2014

Viele Grüße

03.04.2015 at 18:44 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Mal wieder Bausummenüberschreitung

quote:
Kerryman wrote:
Im Vertrag werden verbindliche Ausführungsfristen und die Bausumme von ca.130 000€ vereinbart etc.


Da es sich um einen Einheitspreisvertrag handelte, wurde natürlich schon mal keine "Bausumme von ca.130 000€ vereinbart", sondern das Ergebnis der ausgeschriebenen Massen ergab einen Vertragswert von 130.000,- €. Das ist ein großer Unterschied!
Die Genauigkeit der Übereinstimmung zwischen Vertragswert und späterem Abrechnungswert steht und fällt zum großen Teil mit der Genauigkeit der Planung und der Massenermittlung. Natürlich kommt auch noch die fachliche Qualität des Planers und dessen "Leidenschaft für die Sache" hinzu. Nichtsdestotrotz kann es immer vereinzelt Zusatzleistungen wegen im Vorfeld nicht erkannter Leistungen, "Überraschungen" oder bauherrenseitiger Änderungen geben. Falls in diesem Zusammenhang Mehrkosten entstehen, bezeichnet man diese üblicherweise als "Ohnehinkosten", da die Kosten eben auch angefallen wären, wenn der Planer diese Leistungen vorher gekannt hätte und sie gleich mit in die Ausschreibung aufgenommen hätte.

quote:
Nachdem die Rohbauarbeiten für den Keller abgeschlossen sind, stellt sich heraus, dass deutliche Mehrkosten (15 000€) entstanden sind.
Diese rühren aus Mehrkosten für die Aushubarbeiten, eine breiter angelegte Baustraße und einem Plus an Baustahl da die statischen Vorgaben bei Vertragsunterzeichnung wohl noch nicht ganz klar waren.

Bei den Aushubarbeiten muss berücksichtigt werden, dass es bei den Aushubbreiten bestimmte Vorgaben aus diversen DIN-Normen für Mindestbreiten gibt. So müssen Leitungsgräben eine bestimmte Aushubbreite in Abhängigkeit von der Leitungstiefe haben und der Arbeitsbereich rund um den Keller beträgt mindestens 50 cm ohne Berücksichtigung der Schalung, eventueller Dämmplatten und Sohlenüberstände. Zugegebenermaßen müsste der Planer das aber auch schon bei der Ausschreibung berücksichtigen (blieben aber immer noch Ohnehinkosten). Wenn tatsächlich breiter ausgeschachtet wurde als erforderlich, dann geht das natürlich zu Lasten der Baufirma.

Bei der breiter angelegten Baustraße wäre interessant zu wissen, warum diese breiter werden musste als geplant? Bei technischer Erfordernis wären es wieder Ohnehinkosten; ohne Grund ginge es zu Lasten der Baufirma.

Wegen dem "Mehr an Baustahl wegen noch nicht vorhandener Statik" wäre ebenfalls wieder auf die Ohnehinkosten zu verweisen, allerdings hätte dieses "Ärgernis" bei normaler Abwicklung des Bauvorhabens nicht auftreten müssen. Da liegt eine Statik nämlich weit vor Aussschreibungsbeginn vor!

quote:
Falls im Bauvertrag eine vertraglich zugesicherte Fertigstellung aller vergebener Aufgaben vereinbart ist (KW40 2014) und Teile davon heute noch nicht erledigt sind kann man doch bei der Schlusszahlung die vereinbarte Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung einfordern oder nicht? Laut Bauvertrag ist eine Vertragsstrafe von 0,1% der Bausumme pro Verzugstag bis maximal 5% vereinbart.

Wenn tatsächlich keine Behinderungsanzeigen durch die Baufirma gestellt wurden und die Fertigstellung aller Arbeiten unter Vertragsstrafe gestellt wurden und die Leistungen der Baufirma noch nicht abgenommen wurden bzw. nur unter dem Vorbehalt der Vertragsstrafe abgenommen wurden, dann wüsste ich nicht, was gegen das Ziehen der Vertragsstrafe sprechen sollte. Was sagt denn der Architekt dazu?

Ich möchte es bei diesen Antworten belassen, da es sich hier eigentlich um ein HOAI-Forum und nicht um ein Bau- oder Rechtsforum handelt.

Viele Grüße
bento

04.04.2015 at 22:55 Uhr
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Kerryman
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 03.04.2015
IP: Logged
icon Re: Mal wieder Bausummenüberschreitung

Vielen Dank für die Antworten.
Scheint so, als würde sich mein Verdacht bestätigen und unser Architekt hier das ein oder andere Fehlgeplant hat...

06.04.2015 at 13:52 Uhr
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Amanda
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 17.08.2015
IP: Logged
icon Re: Mal wieder Bausummenüberschreitung

klingt mir auch so, als hätte sich da jemand bei der Vergabe von Arbeiten ein wenig verrechnet und versucht es nun über euch wieder reinzubekommen.

____________________________
Am Neste kann man sehen, was für ein Vogel darin wohnt.

23.11.2015 at 17:56 Uhr
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HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : Mal wieder Bausummenüberschreitung
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