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abaier
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 09.12.2014
IP: Logged
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Erstellung einer Leistungsbeschreibung in LPH2
Guten Tag!
Zur Zeit bin ich bei der Planung eines EFH, LPH 2 (es ist momentan auch nur ein Architekten-Vorplanungsvertrag LPH 1-2 unterschrieben). Für den Neubau in einer Blockrandbebauung (1905) muss ein Gebäude abgerissen werden, der hinzugezogene Tragwerksplaner empfiehlt dringend zwei Handschachtungen im Bereich des Kellers bis UK Fundament, zur Begutachtung der Bestandssituation, und um die weitere Statik des Neubaus planen zu können.
Die Handschachtungen, jeweils ca. 50x50 cm, werden von einem geeigneten Bauunternehmer ausgeführt.
Nun meine Frage:
Der Bauherr wird den Bauunternehmer beauftragen, von meiner Seite möchte ich diesem eine Leistungsbeschreibung für o.g. Maßnahme übergeben. Allerdings bin ich (noch) nicht für LPH 6 beauftragt. Kann ich hier eine Besondere Leistung abrechnen, oder ist dieser Aufwand meinerseits in LPH 1+2 als Grundleistung mit in begriffen? Falls ich eine Besondere Leistung abrechnen kann, ist dies auch sinnvoll, oder würde dies eher in den Bereich "Akquise für die weitere Beauftragung" fallen?
Vielen Dank und Frohe Ostern!
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04.04.2015 at 14:27 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Erstellung einer Leistungsbeschreibung in LPH2
Wenn Sie die Rückbauplanung zusammen mit der Neubauplanung in Auftrag bekommen, gehören die Kosten für den Rückbau als Teil der KG 212 und 213 zum "Herrichten" und damit zu den anrechenbaren Kosten, vgl. § 33 Abs. 3. Erforderlich sind bei Beauftragung der Grundelsitungen neben den ug. Untersuchungen (Besondere Leistungen) auch die Lph. 3-5, nicht nur Lph. 6.
Bei einer isolierten Beauftragung von Rückbauplanungen greift die HOAI nicht; das Honorar ist dann frei vereinbar.
Zu beachten sind die je nach den Umweltvorschriften Ihres Landes, Ihres Landkreises und der betreffenden Gemeinde erforderlichen Voruntersuchungen von Gebäudeschadstoffen sowie ggf. Sanierungs- bzw. Handlungsvorschläge und Behördenabstimmungen (Asbest, KMF, diverse Schadstoffe in Anstrichen, belastete Hölzer usw.). Da kommen auf einen eine Menge Besondere Leistungen zu, einschließlich Laborleistungen. Wenn Sie davon nichts verstehen, empfehle ich "Finger weg" und die Veranlassung der Beauftragung eines Fachbüros hierfür durch den Bauherrn. Diese Veranlassung gehört zu den bereits beauftragten Grundleistungen der Lph. 1 "Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf" und "Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter".
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.04.2015 at 22:45 Uhr |
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Maddin2020
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 30.04.2015
IP: Logged
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Re: Erstellung einer Leistungsbeschreibung in LPH2
Danke für diese Antwort....
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30.04.2015 at 09:40 Uhr |
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