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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Umbauzuschlag unter Tabellenwert
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
mal wieder eine Spezialfrage aus der täglichen Verwaltungspraxis:
Ein Umbauzuschlag von 20% für eine Anlagengruppe der technischen Ausrüstung wurde vereinbart. Nach Erstellung der Kostenberechnung, liegen die anrechenbaren Kosten dieser Anlagengruppe unter dem Tabellenwert. Damit ist eine Pauschalvereinbarung möglich und nicht mehr nach Honorarzone, LPH.
Muss dann trotzdem der Umbauzuschlag zusätzlich zur Pauschale unter Tabellenwert gezahlt werden oder gilt ein Umbauzuschlag nur für anrechenbare Kosten innerhalb der Tabellenwerte?
Ihr Mitglied
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11.05.2015 at 11:28 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag unter Tabellenwert
§ 7 Abs. 2 ist eindeutig: außerhalb der Tabellenwerte ist das Honorar frei vereinbar. Wenn sich die tatsache, dass die aK unterhalb der Tabellenmindestwerte liegen, erst während der Bearbeitung herausstellt und für diesen Fall bislang noch keine Vereinbarung getroffen wurde, ist sie eben nun zu treffen. Eine Vereinbarung ist etwas, worin beide Parteien übereinstimmen. Gezahlt werden "muß" da nichts (außer der "*üblichen Vergütung" nach BGB), freie Vereinbarung heißt freie Vereinbarung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.05.2015 at 00:03 Uhr |
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