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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten Vergütungspositionen
Beitrag von Nachricht
KS-ICP
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.05.2015
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten Vergütungspositionen

Hallo Zusammen,

wir diskutieren hier unter den Kollegen gerade heftig wie z.B. für Ingenieurbauwerke (Deponien) die anrechenbaren Kosten ermittelt werden. Da gibt es z.B. Positionen wie die Lieferung von Ausgleichsböden. Für diese Positionen bekommt der Bauherr in der Regel Geld. Die Position verringert damit ja erst einmal die Baukosten. Der Planungsaufwand bis hin zur Kontrolle der Leistungen ist jedoch der gleiche.
Wie werden diese Kosten richtig angesetzt?
Danke
Viele Grüße
Katrin und alle anderen Ahnungsbefreiten hier im Büro ;o)

12.05.2015 at 17:46 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten Vergütungspositionen

Hallo Katrin und die anderen,

die Tatsache, dass der Deponiebetreiber Gebühren für die Entsorgung von Erdbaustoffen erhält, ändert doch nichts an den Baukosten! Die Einbaukosten durch ein externes Unternehmen bleiben dieselben.

Was sich möglicherweise durch die Liefermaterialien ändert, sind die nicht anfallenden Liefermaterialkosten. Ob dies unübliche Vergünstigungen sind und deshalb $ 4 Abs. 2 Nr. 4 in Kraft tritt oder ob der Einbau von angeliefertem Material auf Deponien zu den üblichen Bauweisen zählt, wurde vor einiger Zeit unter http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2324&page=0#8978 diskutiert. Wenn sich nach der Lektüre dieses Threads noch Fragen ergeben, stellen Sie diese doch hier noch einmal!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.05.2015 at 00:12 Uhr
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