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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Teilnahme Einwohnerversammlung Lph 3,4
Beitrag von Nachricht
dw131
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.06.2015
IP: Logged
icon Teilnahme Einwohnerversammlung Lph 3,4

Hallo, eine kleine Frage:

Der AG verlangt vom AN die Teilnahme an einer Einwohnerversammlung um das Vorhaben genauer zu Erläutern. Der AN lehnt ab, es ist nicht Teil seines Auftrages. Die Lph 3 wurde mit vollen 25% und die Lph 4 mit 5% beauftragt.

In den Siemon - Tabellen gibt es einen Punkt:

e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3
Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und
Anregungen

Ist damit auch eine Einwohnerversammlung gemeint, oder nur ggü. Behörden und dergleichen?

Mfg

01.06.2015 at 14:50 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Teilnahme Einwohnerversammlung Lph 3,4

Guten Tag,

zur Beantwortung müsste man wissen:

- welches Leistungsbild ist gemeint?
- welche HOAI-Fassung gilt?
- was ist der beauftragte Leistungsinhalt (die Prozente geben nur die Vergütung dafür an)

(das sind Angaben, die bei jeder Frage dieser Art gemacht werden sollten)

und (speziell in diesem Fall):

- geht es darum, ob die Leistung zu erbringen ist oder nicht oder geht es darum, ob sie mit dem vereinbarten Honorar bereits vergütet ist oder nicht?
- worauf beziehen sich AG und AN jeweils im Detail (Vertrag, Gewohnheit, Annahme...), wenn sie der Auffassung sind, dass eine solche Leistung beauftragt sei oder nicht bzw. mit dem Honorar für die beauftragten Leistujngen abgegolten sei oder auch nicht?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

05.06.2015 at 09:26 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Teilnahme Einwohnerversammlung Lph 3,4
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