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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Entgangener Gewinn ?
Beitrag von Nachricht
Ulli76
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.06.2015
IP: Logged
icon Entgangener Gewinn ?

Hallo zusammen! Ich habe mal eine Frage.
Ich betreue seit 2013 ein Projekt einer Stadt.
Mein erstes Angebot, die Planung eines Anbaues an ein denkmalgeschütztes Gebäude wurde schriftlich beauftrag und dieses habe ich normal mit LPH 1-3 abgerechnet.
Jetzt sollte das Gebäude komplett saniert werden. Dazu übernahm ich die Bauleitung des teilweisen Rückbaues, reichte ein HOAI Angebot ein und plante LPH 3 vollständig, habe an mehreren Gesprächen teilgenommen, Änderungen vorgenommen und wieder Ortstermine wahrgenommen. Nun fehlt der Stadt ein beantragter Zuschuss und das ganze kann dann wohl erst 2016 ausgeführt werden. Die Mitarbeiter des Bauamtes haben mir gesagt das ich nicht weiter planen soll, ich aber nächstes Jahr ganz sicher wieder dabei bin.
Letztendlich habe ich jetzt fast ein halbes Jahr gewartet und in der Zwischenzeit immer wieder weiter an dem Projekt gearbeitet, da ich fest mit einem baldigen Start gerechnet habe. Nun fehlt mir für dieses Jahr ein Großteil des Honorars. LPH 3 habe ich schon bezahlt bekommen. Ach und das ganze ohne schriftlichen Auftrag.
Was kann ich jetzt in Rechnung stellen?

07.06.2015 at 16:06 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Entgangener Gewinn ?

Die Frage ist nicht wieveiel, sondern ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Honorar haben. In den meisten Vergabeordnungen der Gemeinden in D sind nämlich schriftliche Verträge zwingend und diese müssen auf entsprechenden Gemeinde- bzw. Stadtratsbeschlüssen beruhen. Ohne solche Verträge (und ein Angebot ist nun mal kein Vertrag) geht da vielleicht sogar gar nichts, selbst wenn Sie eine Menge Leistungen erbracht haben.

Nährere Ausführungen hierzu unter http://dabonline.de/2012/06/01/risiko-im-rathaus/ oder auch http://www.bayika.de/de/aktuelles/kurznachrichten/recht/2005-07-01.php?navanchor= und dann ab zu Ihrem Rechtsbeistand!

Wenn ein grundsätzlicher Hnoraranspruch besteht, kommt dann die zweite Frage nach dem wieviel; da müsste man aber nach Ihren Angaben noch in einiges im Detail dazu nachfragen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.06.2015 at 18:44 Uhr
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Ulli76
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.06.2015
IP: Logged
icon Re: Entgangener Gewinn ?

Hallo Herr Doell,

vielen Dank für die sonntägliche Antwort! Leider war mir das nicht bewußt!!!! Morgen habe ich bei der besagten Stadt einen Termin, dann werde ich dieses Thema auf den Tisch bringen.

Schönen Sonntag noch!

07.06.2015 at 19:08 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Entgangener Gewinn ?
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