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Julia BIM
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.06.2015
IP: Logged
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Honorarberechnung
Wir sollen eine Honorarberechnung zu den folgenden Vorgaben erstellen:
anrechenbaren Kosten: KG300 = 5.2 Mio. HZ/III KG 400 = 2.8 Mio. € HZ/II  geänderte Nutzungsanforderungen = Überarbeitung des fertig gestellten Entwurfes wiederholt erbrachte Entwurfsplanung bezieht sich auf Bauteile mit anrechenbaren Baukosten von 1.0 Mio. €  7 % Punkte in der LP 3 wiederholt 
Berechnung des Honorars?
Wer kann mir helfen?
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09.06.2015 at 12:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung
Guten Tag, die Fragen sind leider nicht ganz verständlich.
a) Welche Leistungsbilder sollen erbracht werden?
b) Welcher Art Kosten sind die genannten 5,2 Mio € in KG 300 und die 2,8 Mio. € in KG 400? Herstellungskosten netto? Oder bereits anrechenbare Kosten (für welche Leistungsbilder genau)?
c) Bei den Kosten der Technischen Anlagen sind Differenzierungen nach den Anlagengruppen vorzunehmen (vgl. § 53 Abs. 2), die aus den Zahlen nicht ersichtlich sind.
d) Bei nachträglichen Änderungen bereits fertig geplanter Leistungsphasen ist das Honorar
- beim selben AN nach § 10 Abs. 1 frei vereinbar
- bei verschiedenen AN nach § 8 Abs. 2 zu berechnen und
- nach § 8 Abs. 3 ist zusätzlich ein Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwand zu vergüten.
Im vorliegenden Fall geht es weiterhin darum, nur für Teile des Objekts einige der Grundleistungen zu erbringen (7% des Grundhonorars sind je nach Leistungsbild weniger als die Hälfte des HOAI-Honorars für Lph. 3).
Im Endeffekt ist das genaue Honorar für die Umarbeitungsleistungen nicht in der HOAI definiert, sondern muss angemessen zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Das übersteigt aber im Detail wohl den Rahmen dieses Forums.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.06.2015 at 23:40 Uhr |
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