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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung nach HOAI bei Pauschalpreisvereibarung?
Beitrag von Nachricht
Yannick
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.12.2003
IP: Logged
icon Abrechnung nach HOAI bei Pauschalpreisvereibarung?

hallo, wer kan mir kurz weiterhelfen?
leider hat unsere uni-biliothek bis 3.1. geschlossen und ich komme nicht weiter

meine frage: muss bei einer pauschalpreivereinbarung zwingend nach HOAI abgerechnet werden, um das honorar fällig zu stellen?
oder unter welchen umständen nicht?
und wann ist das honorar bei einer pauschalpreisvereinbarung fällig?

vielen dank im voraus

29.12.2003 at 17:11 Uhr
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gfalk
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.12.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung nach HOAI bei Pauschalpreisvereibarung?

Zur FÄLLIGSTELLUNG, das heißt zur grundsätzlichen Auslösung eines Honoraranspruches ist "nur" eine prüffähige Schlussrechnung erforderlich.

Diese kann grds. auch auf einer Pauschalpreisvereinbarung beruhen.

Ob die Pauschalforderung auch im Zweifel in der vereinbarten Höhe fällig und damit einklagbar durchgesetzt werden kann hängt davon ab, ob nach den objektiven Kriterien der HOAI ( = anrechenbare Kosten /Honorarzone) eine Höchstsatzüberschreitung vorliegt.

MfG gfalk

quote:
Yannick wrote:
hallo, wer kan mir kurz weiterhelfen?
leider hat unsere uni-biliothek bis 3.1. geschlossen und ich komme nicht weiter

meine frage: muss bei einer pauschalpreivereinbarung zwingend nach HOAI abgerechnet werden, um das honorar fällig zu stellen?
oder unter welchen umständen nicht?
und wann ist das honorar bei einer pauschalpreisvereinbarung fällig?

vielen dank im voraus




____________________________
RA Gerhard Ostfalk
30.12.2003 at 10:33 Uhr
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Yannick
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.12.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung nach HOAI bei Pauschalpreisvereibarung?

danke für die schnelle antwort!

mfg

30.12.2003 at 12:52 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung nach HOAI bei Pauschalpreisvereibarung?
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