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Auen
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.06.2015
IP: Logged
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Abrechnung nach Stunden
Hallo,
ein kleines BV(Umbau und Aufstockung einer bestehenden DHH) zieht sich nun schon seit 2013 hin. Vereinbart ist ein Vertrag auf Stundenbasis auf HOAI-Grundlage 1-5.
Es gab unzählige Änderungswünsche, Fragen und Emails seitens der Bauherren, daher sind auf meiner Seite sehr viele Stunden angefallen.
Nachdem sich die Bauherren -nach einem halben Jahr Bedenkzeit und bereits erteilter Baugenehmigung- zu einer letzten Änderung entschieden hatten, steht nun der Baubeginn bevor.
Meine Schlussrechnung habe ich nun gestellt; welche schließlich auch entsprechend hoch ausgefallen ist. Bei Abrechnung nach Honorarvereinbarung wären die Bauherren preiswerter davon gekommen.
Meine Frage: Kann ich alle geleisteten Stunden abrechnen oder dürfen diese einen Höchstsatz nicht überschreiten? Vielen Dank für die Antwort.
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16.06.2015 at 12:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Abrechnung nach Stunden
Es gelten § 7 Abs. 1 und 4 sowie § 10 HOAI. Mal lesen (Link ist links) und ggf. die Frage nochmals konkretisieren.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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16.06.2015 at 15:42 Uhr |
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