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fritzle
Level: Gast
IP: Logged
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was für Pläne in Lph 5 ?
Hi,
welche Pläne muss ein Architekt für ein Einfamilienhaus (Neubau,Steinhaus,ohne Keller,Satteldach) in der Lph 5 (Ausführungsplanung) zeichnen?
Tschüss
Fritz Leimenstoll
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05.01.2004 at 17:35 Uhr |
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pustefix
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.01.2004
IP: Logged
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Re: was für Pläne in Lph 5 ?
quote: fritzle wrote:
Hi,
welche Pläne muss ein Architekt für ein Einfamilienhaus (Neubau,Steinhaus,ohne Keller,Satteldach) in der Lph 5 (Ausführungsplanung) zeichnen?
Tschüss
Fritz Leimenstoll
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06.01.2004 at 07:35 Uhr |
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fritzle
Level: Gast
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.01.2004
IP: Logged
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Re: was für Pläne in Lph 5 ?
Hi, ich nochmal 
also mir hat der Architekt folgende Pläne überreicht :
1. Elektroplan EG 1:50
2. Elektroplan OG 1:50
3. Grundleitungsplan 1:50
4. Schnitt C-C 1:50
5. Schnitt D-D 1:50
6. Schnitt A-A B-B Westansicht Südansicht 1:50
7. Grundriss EG 1:50
8. Grundriss OG 1:50
Ist das alles ?
Oder muss er mehr abliefern ?
Für was für Handwerker muss er Pläne zeichnen ?
Muss bei denn Elektroplänen eine Elektrolegende (Symbolerklärung),
rechts vom Plan sein oder nicht ? Bei mir ist da die gleiche Legende
wie bei allen anderen Plänen.
Tschüss
Fritz Leimenstoll
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06.01.2004 at 09:32 Uhr |
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snejlegne
Level: Gast
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.01.2004
IP: Logged
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Re: was für Pläne in Lph 5 ?
Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag nach §§631 BGB. Der Architekt hat also einen Werkvertraglich geschuldeten Erfolg zu erbringen, er schuldet also ein mängelfreies Gebäude. Wie er das "WERK" entstehen läßt, ist ihm überlassen, schließlich haftet er bei einem Mißlingen. So können z.B. nicht gezeichnete Ausführungs- und Detailpläne, mit einer verstärkten Bauleitung kompensiert werden. Dies ist alleine dem A. überlassen.
Die Elektropläne sind meines erachtens Leistungen, die eigentl. vom Fachingenieur angefertigt werden. Bei einem kleineren Bauvorhaben stellt die Ausarbeitung eines Elektroplanes für einen A. im Normalfall zwar kein Problem dar, jedoch müssen diese Pläne im Zuge der Grundleistungen aus der HOAI heraus, nicht erbracht werden. Es sind meines erachtens "Besondere Leistungen", die dann wiederum gesondert zu vergüten wären. Über eine Zeichenerklärung auf den Plänen zu diskutieren, halte ich für überflüssig. Wenn in den Plänen die DIN gerechten Symbole verwendet wurden, kommt jeder Elektriker mit den Plänen zurecht.
Ich hoffe mit meinem Beitrag geholfen zu haben.
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16.01.2004 at 09:22 Uhr |
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